Zahnzusatzversicherung: Darauf kommt’s an

eingestellt von Ralf Hirmer am 17. September 2018

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Zahnersatzkosten. Mit einer zusätzlichen Police stellt sich der Patient finanziell besser. Bei den Angeboten gibt es jedoch Unterschiede. Erfahren Sie hier, worauf Sie vor Abschluss des Vertrages achten sollten.

Beim Zahnarzt gibt es Keramikkronen oder Goldfüllungen – aber die haben ihren Preis. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt jedoch nur einen Teil der Kosten, nämlich einen Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent von dem, was die Kassen und Zahnärzteschaft für eine sogenannte einfache Regelversorgung festgelegt haben. Wer regelmäßig zur Kontrolluntersuchung geht und sich einen Stempel ins Bonusheft geben lässt, kann den Anteil der Kasse zwar steigern – bleibt aber trotzdem noch auf einem Kostenteil sitzen. Entscheiden Sie sich für höherwertige Produkte, zum Beispiel aus Gold oder Keramik, zahlen Sie im Zweifelsfall den größten Teil selbst. Bei einer Keramikkrone beispielsweise ist ein mittlerer dreistelliger Betrag pro Zahn üblich.

Zahnzusatzversicherungen springen in diesem Fall ein. Aber: 100 Prozent der Kosten übernimmt kein Tarif, die Erstattung ist oft auf 80 oder 90 Prozent begrenzt. Wie bei allen Versicherungen gilt auch bei der Zahnzusatzversicherung: Man sollte vor dem Vertragsabschluss die Konditionen vergleichen. Eine gute Police erkennen Sie beispielsweise daran, dass sie Implantate und Inlays weder begrenzt noch ganz ausschließt. Wichtig ist auch die Frage, ob die Police den 3,5-fachen Satz, also den Höchstbetrag, übernimmt oder nur den 2,3-fachen Satz, den sogenannten Regelhöchstsatz. Einige Verträge sehen auch Wartezeiten vor: Dann bekommt der Kunde in den ersten Jahren keine Erstattung. Oder es gibt eine Staffelung, nach der im ersten Vertragsjahr weniger erstattet wird als in den folgenden Jahren.

Und noch ein Punkt ist wichtig: Je mehr an Leistung Sie als Patient möchten, desto weniger weit kommen Sie in der Regel mit einer Festkostenregelung. Denn diese zahlt immer bis zu einer bestimmten Summe, egal wie hoch Ihre Rechnung ist. Kunden mit hohen Ansprüchen sind darum oft besser bedient mit einer Regelung, bei der die Versicherung einen prozentualen Anteil der Kosten übernimmt.

Vor Vertragsabschluss

Wichtig ist außerdem, dass Sie ehrlich sind, bevor es zum Vertragsabschluss kommt. Fehlende Zähne, laufende oder geplante Behandlungen dürfen Sie nicht verschweigen. Sonst müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung im Zweifelsfall die Kosten nicht übernimmt. Denn private Zusatzversicherungen können vor der Erstattung von Behandlungskosten Einsicht in die Krankenakte fordern.

Wenn Sie Fragen rund um eine Zahnzusatzversicherung haben, dann sprechen Sie am besten mit Ihrem Sparkassenberater. Er informiert Sie gerne über die für Sie passenden Angebote.