Wohnungsbauprämie wird dreifach attraktiver

Wohnungsbauprämie wird dreifach attraktiver

Neue Einkommensgrenzen erweitern den Berechtigtenkreis, der maximale förderfähige Sparbetrag steigt und der Fördersatz wird erhöht. Das verbessert die Wohnungsbauprämie deutlich und macht Bausparen noch interessanter.

Der Bundesrat hat die Änderungen des Wohnungsbau-Prämiengesetzes gebilligt. Das macht die Förderung des gezielten Sparens für Wohneigentum ab dem Sparjahr 2021 deutlich attraktiver. Erstens: Künftig profitieren mehr Menschen. Denn nach mehr als zwei Jahrzehnten wurden die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung um fast 37 Prozent angehoben. Alleinstehende dürfen künftig ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35.000 Euro haben. Für Paare sind es 70.000 Euro. Zweitens: Der maximal förderfähige Sparbetrag erhält einen Inflationsausgleich und steigt um mehr als 36 Prozent auf 700 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1.400 Euro für Verheiratete. Drittens: Auch der Fördersatz wird erhöht. Von 8,8 auf 10 Prozent. Damit steigt der maximale Sparzuschuss des Staates von 45 auf 70 Euro beziehungsweise von 90 auf 140 Euro.

Wichtig ist für alle Bausparer zu wissen, dass die Fördervorteile auch für schon bestehende Bausparverträge sowie auf alle bis zum 31. Dezember 2020 und danach neu abgeschlossenen Bausparverträge gelten. Entscheidend ist also nicht das Abschlussdatum oder der Vertragsbeginn. Die zu fördernden Einzahlungen müssen ab dem Sparjahr 2021 erfolgen. Alle anderen Regelungen des Wohnungsbauprämien-Gesetzes zu weiteren Fördervoraussetzungen, Sparerhöchstbeträgen und den zulässigen Verwendungsmöglichkeiten gelten hingegen künftig unverändert und müssen erfüllt sein. Dies betrifft zum Beispiel das Mindestalter von 16 Jahren oder die wohnungswirtschaftliche Verwendung. Bei Fragen hierzu geben Ihnen die Sparkassenmitarbeiter gerne Antworten. Wir freuen uns auf Sie.

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