Wohn-Riester – was ist das?

eingestellt von Ralf Hirmer am 13. April 2017

Wohn-Riester oder auch Eigenheimrente genannt – was ist das eigentlich konkret? Wir haben Antworten.

Für viele Arbeitnehmer zeichnet sich schon heute ab, dass die gesetzliche Rente kaum ausreichen wird, um den eigenen Lebensstandard zu sichern. Deshalb unterstützt der Staat bei der privaten Altersvorsorge. Ein Weg ist die sogenannte Eigenheimrente – auch Wohn-Riester genannt.

Wohn-Riester ist grundsätzlich für jeden interessant, der ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen bzw. kaufen will, um darin zu leben und ein Darlehen für die Finanzierung benötigt. Denn Wohn-Riester ermöglicht dank staatlicher Zuschüsse (Zulagen und Steuererleichterungen) die Finanzierungsdauer des Eigenheims zu verkürzen, so dass man im Idealfall im Alter mietfrei in den eigenen vier Wänden wohnen kann. Da ein Eigenheim also finanzielle Sicherheit im Alter schafft, unterstützt der Staat mit Wohn-Riester beim Kauf, Bau oder beim alters- oder auch behindertengerechten Umbau eines Eigenheims.

 

Wohn-Riester ist für (fast) alle da

 

Von der Förderung profitieren alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für Personen in Elternzeit, Empfänger von Arbeitslosengeld und Frührentner. Des Weiteren gibt es grünes Licht für Beamte und Ehepartner eines Förderberechtigten, auch wenn diese selbst keine eigenen Einkünfte haben. Auch Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, erhalten den staatlichen Bonus.

 

Welche Anlagen gefördert werden

 

Zu den begünstigten Anlageprodukten gehören Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Wohnimmobilien (in Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union) und Genossenschaftsanteilen. Auch Altersvorsorge-Bausparverträge werden gefördert.

 

Wer Nachwuchs hat, erhält Zulagen

 

Auch für Wohn-Riester-Verträge gilt die bestehende Zulagenregelung: Für jedes ab 2008 geborene Kind zahlt Vater Staat 300 Euro pro Jahr in den Vertrag ein. Kam der Nachwuchs davor auf die Welt, wird jedes kindergeldberechtigte Kind mit immerhin 185 Euro pro Jahr bezuschusst. Der Antragsteller selbst erhält pro Jahr 154 Euro, Ehepaare 308 Euro. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen jährlich vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens eingesetzt werden, höchstens aber 2.100 Euro. Wer als Berufseinsteiger unter 25 Jahren einen Wohn-Riester-Vertrag abschließt, wird einmalig mit 200 Euro Bonus belohnt.

 

Wohn-Riester bringt geldwerten Vorteil

 

In aller Regel nehmen Bauherren und Wohnungskäufer hohe Kredite auf und zahlen diese über einen längeren Zeitraum ab. Das heißt, die Riester-Förderung wird ebenfalls lange ausgeschöpft. Je nach Einkommen, Kinderzahl, Alter der Immobilienbesitzer und der Finanzierungsform kommen so bis zum Rentenbeginn stattliche Vorteile zusammen.

 

Wohnungsbauprämie bleibt bestehen

 

Die Wohnungsbauprämie für Einzahlungen auf Bausparverträge bleibt erhalten. Sie wird jedoch nur bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung ausbezahlt. Ausnahme: Junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr brauchen sich nicht auf eine wohnwirtschaftliche Verwendung festzulegen. Sie können sieben Jahre nach ihrem ersten Bausparvertrags-Abschluss über ihre Mittel frei verfügen.

 

Einschränkungen – kein Vertrag ohne „Kleingedrucktes“

 

Beim Wohn-Riester sind zwar nur wenige Einschränkungen relevant, aber diese sollten Sie kennen:

  • Sie müssen im Objekt den Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz haben, wobei eine vorübergehende Vermietung durch berufsbedingten Umzug möglich ist.
  • Das Darlehen muss bis zum 68. Lebensjahr getilgt werden und unterliegt einer nachgelagerten Besteuerung. D. h. bis zum Eintritt in den Ruhestand sind die Beiträge steuerfrei. Wie hoch die Steuer dann im Ruhestand ausfällt, hängt vom individuellen Steuersatz des Förderberechtigten ab. Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

 

Riester-Rente lohnt sich auch für Ältere

 

Auch Späteinsteiger können noch erfolgreich riestern. Mindestens zehn Jahre lang sollte der Vertrag dann allerdings laufen – so die Expertenmeinung. Wer sich die Förderung sichern möchte, kann jedoch auch weniger Jahre einzahlen. Denn gemessen am eingesetzten Kapital lohnt sich die Rendite inklusive der Förderung in den meisten Fällen.

 

Auszug, Verkauf der Immobilie, Notlage – was dann?

 

Zieht der Antragsteller aus dem Haus oder der Wohnung vorzeitig aus oder verkauft er das Objekt, muss er den Stand des Wohnförderkontos versteuern. Das kann er umgehen, indem er die bislang geförderten Beträge innerhalb eines Jahres in einen Riester-Sparvertrag investiert. Alternative: Er kauft binnen vier Jahren erneut eine Immobilie zur Eigennutzung.

Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie am besten mit einem Berater Ihrer Bank, Sparkasse oder LBS.