Wissenswertes: Wohnungsbauprämie

eingestellt von Ralf Hirmer am 16. März 2017

Wer einen Bausparvertrag hat, kennt sicher den „Antrag auf Wohnungsbauprämie“. Doch was ist das eigentlich? Wie funktioniert das mit der Prämie genau?

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Förderberechtigt ist grundsätzlich jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

 

Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie

 

Grundvoraussetzung ist, dass man einen Bausparvertrag hat – egal bei welchem Anbieter. Die Laufzeit und die Höhe des Bausparvertrags sind nicht ausschlaggebend. Allerdings muss der Bausparer jährlich mindestens 50 Euro in einen Bausparvertrag einzahlen. Die Zahlungen müssen bis zum Ende des Jahres geleistet werden. Zu diesen Einzahlungen zählen übrigens auch die anfallenden Zinsen, die am 31. Dezember des betreffenden Jahres gutgeschrieben werden.

Es gibt allerdings eine Einkommensgrenze. D. h. nicht jeder erhält die Wohnungsbauprämie. Denn die Unterstützung sollen vor allem einkommensschwache Bürger erhalten, um zu Wohneigentum zu gelangen. Die Einkommensgrenze gilt aber nur für das zu versteuernde Einkommen. Das Bruttoeinkommen kann durchaus höher sein. Die Grenzen lauten für Singles 25.600 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind es 51.600 Euro. Wer diese Grenzen reißt, ist leider vom Förderanspruch ausgeschlossen.

 

Höhe der Wohnungsbauprämie

 

Die Wohnungsbauprämie richtet sich nach dem vom Bausparer eingezahlten Betrag. Pro Kalenderjahr bekommt der Bausparer 8,8 % seiner Beiträge als Wohnungsbauprämie vom Staat als Bonus. Aber auch hier gibt es wiederum förderfähige Höchstbeträge:
Der Maximalbetrag liegt aktuell bei 512 Euro pro Person. Für Ehepaare sind es 1024 Euro. Das ergibt also eine maximale Wohnungsbauprämie von 45,06 Euro für Alleinstehende (8,8 % von 512 Euro) und 90,11 Euro für Ehepartner (8,8 % von 1024 Euro). Wer mehr Geld in seinen Bausparvertrag einzahlt, kann dies tun. Eine höhere Wohnungsbauprämie gibt es dennoch nicht.

 

Und wie erhält man die Wohnungsbauprämie?

 

Das regelt die jeweilige Bausparkasse für den Bausparer. Sie schickt ihm jährlich ein Antragsformular (zeitgleich mit dem jährlichen Kontoauszug). Den Antrag muss man lediglich ausfüllen, unterschreiben und an die Bausparkasse zurück schicken. Zu beachten sind jedoch Fristen zur Einreichung. Bei der LBS muss der Prämienantrag z. B. bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt, gestellt werden (z. B. für Einzahlungen 2015 muss der Antrag spätestens am 31.12.2017 vorliegen). Mit der Unterschrift versichert man, dass die Einkommensgrenze (s. o.) nicht überschritten werden. Die Wohnungsbauprämie wird dann von der Bausparkasse berechnet. Bei wohnwirtschaftlicher Verwendung wird sie nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren dem Bausparvertrag gutgeschrieben (dies gilt für Bausparverträge, die nach dem 31.12.1991 abgeschlossen wurden).