Berufsanfänger: Sparen nicht vergessen!
Als Berufsanfänger verdient man nicht wirklich exorbitant viel. Wie soll man da etwas auf die hohe Kante legen? Mit Vermögenswirksamen Leistungen und staatlicher Förderung geht´s!
Da tauscht man als junger Mensch endlich die Schulbank gegen einen Ausbildungsplatz – und schon beginnt der Ernst des Lebens. Ein neuer Lebensabschnitt startet und es gibt endlich das erste selbst verdiente Geld. Das geht allerdings schwups fürs Handy, Urlaub, Kleidung und Miete drauf. Wie soll man da noch Geld zur Seite legen? Trotzdem sollten gerade junge Leute für ihre Zukunft vorsorgen. Wer weiß schon, was die Zukunft bringt – „the future´s not ours to see“ … Und wie sagten die Großeltern schon früher: „Spare in der Zeit, so hast Du in der Not“. Da ist was dran. Denn wer früh mit dem Sparen beginnt, kann auf lange Sicht schon mit kleinen Beträgen viel erreichen. Und was macht man nun als Berufsstarter?
Eine gute Basis, um Geld anzusparen, können Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sein. Ob der Arbeitgeber VL zahlt, sollte man bereits im Vorfeld fragen. Häufig ist es auch tarifvertraglich geregelt. VL-Sparen heißt: Als Arbeitnehmer schließe ich einen VL- Sparvertrag ab und lege meinem Arbeitgeber eine Bestätigung über diesen Vertrag vor. Die Laufzeit beträgt bis zu sieben Jahre. Der Arbeitgeber zahlt sechs Jahre lang bis zu 480 Euro im Jahr ein*. Sollte der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag zahlen, kann der Sparer einen Eigenanteil aus dem Nettogehalt zuschießen – muss aber nicht. Nach einer Wartezeit von maximal einem Jahr wird das angesparte Vermögen ausgezahlt.
Der Staat beteiligt sich am Sparreigen mit der Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Wie hoch die Zulage ausfällt, ist abhängig von der Anlageart. Am meisten gibt der Staat beim Fondssparen dazu: bis zu 20 Prozent, maximal 80 Euro pro Jahr*. Vorausgesetzt die Aktienquote des Fonds beträgt mindestens 60 Prozent. Damit will der Staat Investitionen in Aktien, sogenanntes Produktivkapital, fördern.
„Wenn ich schon Geld sparen will, das ich zusätzlich bekommen habe, warum dann nicht in Aktien investieren?“, sagt Sonja Beuter, Expertin für Vorsorge und Vermögensaufbau bei der Sparkasse Zollernalb. Die Renditechancen seien bei Aktien langfristig am größten. Natürlich gebe es auch Risiken: „Schwankungen an den Kapitalmärkten können zu einem Verlust führen. Durch den mehrjährigen Ansparhorizont und mit Einzahlungen in kleinen regelmäßigen Beträgen kann das Auf und Ab der Märkte aber reduziert werden.“
Sonja Beuter hat noch einen Tipp: „Wer clever ist, lässt das Geld am Ende der Laufzeit angelegt und spart mit Folgeverträgen immer weiter“, sagt sie. „So kann man sich später manchen größeren Wunsch erfüllen oder für den Ruhestand ein zusätzliches Polster aufbauen.“
Weiterführende Links
Infografik Vermoegenswirksame Leistungen
VL-Sparen mit Deka Investmentfonds in der Internet Filiale der Sparkasse Zollernalb
*Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro bzw. Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
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