Wissenswertes: Die Schufa

eingestellt von Ralf Hirmer am 8. Mai 2017

Schon gewusst? Auch Sie haben ein Auskunftsrecht gegenüber der Schufa! Worin genau Ihre Rechte bestehen und was eigentlich Aufgabe der Schufa ist, erfahren Sie hier.

Hinter dem Kürzel Schufa steckt Folgendes: „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Diese privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden besteht bereits seit 1927. Sie trägt Informationen über Zahlungsverpflichtungen, Kontoverbindungen und laufende Verträge von Verbrauchern zusammen und speichert diese. Die Daten erhält sie von mehr als 8.500 Vertragspartnern, mit denen sie zusammenarbeitet. Dazu zählen unter anderem Banken, Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, Versandhäuser und Wohnungsbaugesellschaften.

 

Was macht die Schufa mit den Daten?

 

Aus den gesammelten Daten ermittelt die Schufa einen Punktwert, der über die Kreditwürdigkeit des Betroffenen Auskunft gibt. Dieser Wert wird Score genannt. Daran orientieren sich beispielsweise Banken bei der Kreditvergabe. Sie erhalten dadurch erste Informationen über die Zahlungsmoral des Kunden. Der Score ist aber nicht nur für Banken wichtig. Bevor im Online-Handel gegen Rechnung verkauft wird oder beim Mobilfunkanbieter ein Vertrag abgeschlossen wird, können die Vertragspartner einen Blick in die Schufa werfen.

Auch wenn Sie mit Ihrem Kreditwunsch an die Sparkasse herantreten, werfen wir in der Regel einen Blick in die gemeldeten Daten der Schufa. Die Entscheidung über die Kreditvergabe und die entsprechende Kondition hängt jedoch nicht ausschließlich von Ihrem Score ab. Die Frage, ob Sie voraussichtlich in der Lage sein werden, aufgrund Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die entstehenden Verpflichtungen langfristig zu erfüllen, ist ein wichtiger Faktor bei unserer Entscheidung. Aber auch andere Faktoren, wie die persönlichen Erfahrungen mit Ihnen als Kunde spielen bei unserer Kreditvergabe eine Rolle.

 

Ihre Rechte bei der Schufa

 

Mit der „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ sind Sie berechtigt, Ihre gespeicherten Daten bei der Schufa kostenlos einmal jährlich abzurufen und zu überprüfen. Um schlechtere Kreditkonditionen zu verhindern, sollten Sie vor der Beantragung eines Kredits eine solche Schufa-Auskunft anfordern und auf falsche oder veraltete Einträge überprüfen. Die Daten können Sie nach § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berichtigen, sperren oder löschen lassen. Ein formloses Anschreiben an die Schufa mit genauer Beschreibung der Mängel ist hierfür ausreichend.

Aufgepasst: Die „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ ist nicht mit der Schufa-Bonitätsauskunft zu verwechseln. Diese verlangen Vermieter immer häufiger von ihren potentiellen Mietern. Eine solche Auskunft zur Weitergabe enthält die wichtigsten Informationen, um beispielsweise beim Vermieter Vertrauen zu schaffen. Anders als bei der Datenübersicht fallen hier jedoch Kosten von rund 30 Euro an.

Sie haben Fragen dazu? Sprechen Sie einfach Ihren Berater an. Er gibt Ihnen jederzeit gerne Auskunft.