Wer bezahlt den Schaden?

eingestellt von Ralf Hirmer am 1. Februar 2017

Ob noch als Bauherr oder schon als stolzer Besitzer einer eigenen Immobilie – Sie tun gut daran, sich und Ihr Eigentum von Anfang an richtig abzusichern. Fünf klassische Versicherungsfälle rund um Haus und Hof.

Ein schweres Unwetter in der Bauphase

Was für ein Schock für den Bauherrn! Bei der morgendlichen Besichtigung der Baustelle muss er feststellen, dass heftiger Regen und ein Sturm in der Nacht den Rohbau seines Hauses stark beschädigt haben. Die Bauarbeiten müssen erstmal unterbrochen werden. Glück im Unglück: Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten.

 

Unfall auf der Baustelle

Ein Handwerker hat einen Moment nicht aufgepasst. Ein Dachziegel fällt ihm aus der Hand – und zufällig kommt gerade eine Fußgängerin vorbei. Verletzungsgefahr! Gut, dass der Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Sie würde zahlen, wenn der ahnungslosen Passantin etwas passiert. Auch eine private Haftpflichtversicherung würde für den Schaden aufkommen.

Einbruch ins Eigenheim

Ein ungebetener Gast hat sich Zugang zu einem Einfamilienhaus verschafft, obwohl Türen und Fenster gut verschlossen waren. Das Diebesgut: Schmuck und Bargeld. Zumindest der materielle Schaden wird ersetzt – durch die Hausratversicherung. Vorausgesetzt der Haustürschlüssel wurde nicht durch fahrlässiges Verhalten der Bewohner entwendet.

Hilfe, es brennt!

Ein Albtraum für jeden Hausbesitzer: Das Eigenheim steht in Flammen. Zum Glück haben alle Bewohner den Brand unversehrt überstanden. Und: Der Eigentümer hat eine Wohngebäudeversicherung. Sonst wäre er finanziell ruiniert.

Vorsicht – Glatteis!

Schlitterpartie mit bösen Folgen – dabei wollte der Postbote nur ein Paket zustellen. Die Treppe ist vereist, er rutscht aus und bricht sich ein Bein. Unfallursache: Der Hauseigentümer hat nicht gestreut. Er haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt ihn. Sie übernimmt die Kosten für den Schaden. Sofern das Haus selbst bewohnt und nicht vermietet wird, greift hier in der Regel die Privathaftpflichtversicherung.