Was steckt hinter MiFID II?

eingestellt von Mylena Baumann am 16. November 2017

Anfang 2018 tritt mit MiFID II eine novellierte, europäische Finanzmarktrichtlinie in Kraft. Wir erklären, inwiefern diese Konflikte regulieren kann und wie sie dem Anleger nützen soll.

 

MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) ist das regulatorische Rahmenwerk für Wertpapiergeschäfte in Europa und momentan bei Finanzexperten in aller Munde. Die erste Richtlinie wurde im April 2004 verabschiedet, trat erstmals im November 2007 in Kraft und wurde im Frühjahr 2014 neu gefasst. Die durch die aktuelle Neufassung beschlossenen Änderungen (MiFID II) gelten ab Januar 2018.

 

Welches Ziel verfolgt die neue Finanzmarktrichtlinie?
MiFID II will die Kunden und ihre Anlageziele in den Fokus stellen und dafür sorgen, dass Anleger noch umfassender informiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Anlegerschutz verstärkt werden – insbesondere in den Bereichen Transparenz (Kosten und Zuwendungen), Produktgestaltung und Anlageberatung.

 

Was bedeutet dies konkret für den Kunden?
In erster Konsequenz erhalten Kunden mehr Unterlagen – das lässt sich leider nicht vermeiden. Dazu zählt ein Starterpaket, das viele Bankkunden im Herbst 2017 zugeschickt bekommen haben. Darin enthalten: Informationen rund um MiFID II, AGB-Änderungen und vieles mehr. Der Kunde wird zudem übers Jahr verteilt mehr Papier als zuvor erhalten, seien es Produkt- und Kosteninformationen oder quartalsweise verschickte Depotübersichten.

 

Inwiefern wird der Anlegerschutz verbessert?
Die neue Richtlinie verlangt, dass Portfolios im Einklang mit den Zielsetzungen des Kunden konzipiert werden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die von den Sparkassen so auch bisher umgesetzt wurde.

 

Neu ist die Geeignetheitserklärung. Was bedeutet diese?
Ab Januar 2018 wird das bisherige Beratungsprotokoll durch die Geeignetheitserklärung ersetzt. In deren Rahmen wird überprüft bzw. nachgewiesen, welche Risikobereitschaft der Anleger mitbringt und inwieweit er die Fähigkeit besitzt, auch eventuelle Verluste hinzunehmen. Je nachdem, welches Risiko der Kunde bereit ist zu tragen, gibt es eine entsprechende Empfehlung für die Wertpapieraufstellung im Depot. Im Anschluss an diese Beratung bekommt der Kunde diese Geeignetheitserklärung ausgehändigt.

 

Wird die Anlageberatung künftig aufgezeichnet?
Ja. Vom Gesetzgeber ist dann eine vollständige beweissichere Aufzeichnung und Archivierung aller Beratergespräche mit Orderbezug vorgeschrieben – egal, ob diese per Telefon oder etwa per E-Mail erbracht wurde. Eine Kopie der Aufzeichnungen, die für fünf bis maximal sieben Jahre aufzubewahren sind, kann auf Wunsch angefordert werden.

 

Bleibt die Beratung unabhängig?
Auf jeden Fall. Die Auswahl und Empfehlung von Produkten an Kunden sind ausschließlich vom Kundeninteresse beeinflusst, nicht von anderen Dingen wie dem Empfang von Zuwendungen. Es werden nur solche Produkte empfohlen, die für Kunden geeignet sind.

 

Was sind Zuwendungen?
Sparkassen, Banken und andere Finanzdienstleister erhalten für den Vertrieb Zuwendungen von ihren Partnern. Diese können als Geldzahlungen (z.B. Provisionen, Gebühren) und als geldwerte Vorteile (z.B. kostenfreie oder vergünstigte Sach- und Dienstleistungen) erbracht werden.

 

Was ist mit Kostentransparenz gemeint?
Die Sparkasse informiert bereits ausführlich über die Kosten eines Wertpapierprodukts und über Zuwendungen, die sie von Vertriebspartnern erhält. Diese bestehenden Vorgaben werden durch MiFID II noch einmal verschärft. Künftig besteht die Pflicht, sowohl dienstleistungsbezogene als auch produktbezogene Kosten offenzulegen. Dies kann beispielsweise vor Ausführung etwa einer Order oder in Form einer jährlichen Zusammenstellung aller Kosten und Zuwendungen (Reporting) erfolgen.

 

Muss ich künftig für die Anlageberatung zahlen?
Nein, sie bleibt entgeltfrei. Die Sparkassen erbringen diese Dienstleistung – wie bislang schon – nicht als Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung. Erfolgt kein Abschluss, ist die Beratung sozusagen kostenlos.

 

Wie bekomme ich mehr Infos zu MiFID II?
Es gibt eine umfassende Kundeninformationsbroschüre, in der u.a. Details zur Sparkasse und den Dienstleistungen, über Zuwendungen oder die Grundsätze der Auftragsausführung beschrieben sind. Darüber hinaus haben die Sparkassen die neuen Regelungen zum Anlass genommen, um die „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Vermögensanlagen“ zu überarbeiten.

 

Dieser kurze Überblick kann nicht alle Besonderheiten im Zusammenhang mit MiFID II aufzeigen, da die persönliche Situation des Anlegers im Mittelpunkt steht. Bei Fragen hilft Ihr Sparkassenberater vor Ort selbstverständlich gerne weiter.