Versicherungen für Paare
Als verheiratetes Paar kann man bei vielen Dingen sparen, wie zum Beispiel bei Steuern. Doch das funktioniert auch ohne Trauschein sehr gut, ganz besonders bei Versicherungen. Wie das geht zeigen wir Ihnen hier.
Mittlerweile gehen auch Versicherer mit der Zeit, denn immer weniger Paare denken über das Heiraten nach. Aus diesem Grund bieten immer mehr Dienstleister so genannte „Partnerversicherungen“ für unverheiratete Paare an, die zusammen unter einem Dach wohnen.
Oftmals ist ein gemeinsamer Vertrag günstiger wie zwei einzelne Policen. Doch aufgepasst: Dies gilt nicht für jede Versicherung!
Bei welchen Versicherungen gibt es finanzielle Vorteile?
Besonders bei der Hausrat-, Rechtschutz- und Privathaftpflichtversicherung genügt es, wenn Sie einen Vertrag gemeinsam haben. Ganz nach dem Motto: „Aus zwei mach eins“ sollten Sie, sofern zwei einzelne Policen vorhanden sind, die jüngere kündigen. Bei diesen drei Versicherungen macht es wenig Sinn, wenn beide Partner einzelne Verträge haben.
Vorsicht: Sollten Sie bei der Privathaftpflichtversicherung einen gemeinsamen Vertrag haben und dem eigenen Partner versehentlich einen Schaden zufügen, ist dies meistens nicht abgesichert.
Versicherungen ohne Vorteile?
- Bei manchen Versicherungen bringt ein gemeinsamer Partnervertrag nichts, wie beispielsweise bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und der Unfallversicherung. Hier gibt es für unverheiratete Paare keine Vorteile, jeder braucht seinen eigenen Vertrag.
- Eine bereits abgeschlossene Risikolebensversicherung lässt sich nicht zusammenlegen. Der Lebenspartner muss als „bezugsberechtigte Person“ eingetragen werden.
- Eine Risikolebensversicherung funktioniert bei unverheirateten nur, wenn sie „über Kreuz“ abgeschlossen wird.
Haben Sie Fragen zu Partnerversicherungen? Sprechen Sie Ihren Sparkassenberater an.