Verbesserungen bei Riester
Gesetzesänderungen sorgen für frischen Wind bei der Riester-Rente. Die Bundesregierung hat kürzlich zahlreiche Verbesserungen beschlossen, insbesondere für Sparer mit geringem Einkommen. Wir fassen zusammen, was Sie wissen sollten.
Bislang erhielten Sparer maximal 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Ab 2018 sind es bis zu 175 Euro. Hinzukommen bis zu 300 Euro Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind (für vor 2008 geborene Kinder: 185 Euro). Ein Haushalt mit zwei Ehepartnern und zwei Kleinkindern erhält ab 2018 bis zu 950 Euro pro Jahr an Zulagen für das Alter. Gerade für Geringverdiener kann sich eine Riester-Rente aufgrund der staatlichen Förderung lohnen.
Die Höhe der Zulagen ist an die Höhe der Einzahlungen gekoppelt: Die volle Summe erhalten Sparer, die mindestens vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Das ist viel Geld. Aber der Staat hilft abermals und erlaubt, dass die Zulagen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Die Formel lautet: Eigenbetrag = Vier Prozent des Vorjahreseinkommens minus staatlicher Zulagen.
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Wichtig für Sie zu wissen: Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Mehr Schutz für Geringverdiener
Gerade Sparer mit geringem Einkommen profitieren von einer weiteren Änderung des Gesetzgebers: Beziehen Sie im Alter Grundsicherung, wird künftig ein Freibetrag für die Riester-Rente von bis zu 202 Euro pro Monat berücksichtigt. Damit wird ein Signal gesetzt, dass sich freiwillige Altersvorsorge in jedem Fall lohnt. Fazit: Für Sparer mit geringem Einkommen wird Riester-Sparen wesentlich attraktiver.
Steuerfalle entschärft
Auch bei der Besteuerung hat der Gesetzgeber die Zügel gelockert: Konnte ein Sparer – etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit – nur wenig Geld in seinen Vertrag einzahlen, fällt die spätere Riester-Rente gering aus. Solche Kleinbetragsrenten können in der Auszahlungsphase auf einen Schlag ausgezahlt bzw. abgefunden werden. Das führte aber dazu, dass ein großer Teil dieser Einmalrente der Steuerprogression zum Opfer fiel. Das hat nun die Bundesregierung korrigiert: Nur ein Fünftel des Auszahlungsbetrags wirkt sich nun auf den Steuersatz aus, dies muss der Kunde im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragen. Zudem haben alle Sparer, die eine solche Abfindung angekündigt bekommen, die Möglichkeit, die Auszahlung auf das Folgejahr zu verschieben, um damit von einem möglichen geringeren Steuersatz zu profitieren.
Kurswechsel möglich
Auch in puncto Flexibilität schneidet die Riester-Rente nicht so schlecht ab, wie drei wenig bekannte Beispiele belegen:
- Beiträge in die Riester-Rente lassen sich beliebig erhöhen, reduzieren oder auch mal aussetzen.
- Ehepartner können frei entscheiden, wer von beiden die Kinderzulage(n) erhält.
- Steht die Auszahlungsphase an, haben Riester-Rentner zwei Optionen: Erstens können sie das komplette Kapital aus ihrem Vertrag in lebenslange Rentenzahlungen ummünzen. Oder, zweitens, sich bis zu 30 Prozent auszahlen lassen, die restlichen 70 Prozent werden verrentet.
Weniger Bürokratie
Auch mit der Bürokratie ist es halb so schlimm, denn bis zum Ende des ersten Vertragsjahres, am besten bei Vertragsabschluss, sollten die Zulage-Anträge ausgefüllt werden. Ohne die bekommt man keine staatliche Förderung. Mehr als 20 Minuten benötigt man in der Regel dafür nicht. Am Ende des Zulage-Antrags ist vorgesehen, dass die Zulagen in den folgenden Jahren automatisch beantragt werden, wenn nichts Gegenteiliges angekreuzt wird. So können Sie aus dem Zulage-Antrag einen Dauerzulage-Antrag machen. Dann werden jedes Jahr die Zulagen automatisch beantragt. Das spart Ihnen Arbeit.
Weil allerdings Gehaltserhöhungen, eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes Einfluss auf die staatliche Förderung haben können, sollte der Riester-Vertrag jährlich gecheckt werden, um das Maximum an staatlicher Förderung herauszuholen. Kunden der Sparkassen können sich übrigens beim Ausfüllen der Zulagenanträge und bei Änderungen jederzeit beraten lassen.
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