Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild im Internet

Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild im Internet

Das Internet bietet unglaublich viele Möglichkeiten, Inhalte zu bekommen und zu teilen. Doch beachten Sie: Nicht alle Daten dürfen von jedem einfach so verwendet werden. Wir haben wichtige Infos von Experten für Sie zusammengestellt*.

Die virtuelle Welt ist kein rechtsfreier Raum. Auch im Internet müssen alle Teilnehmer Regeln befolgen. Zwei ganz wesentliche Bereiche sind das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Hier drohen nicht selten Stolperfallen, so die Internet-Experten und Juristen.

Urheberrechte

Ein witziges Foto hier, ein treffendes Zitat da, ein schöner Song dort – nichts ist leichter, als im Internet Inhalte zu finden und mit anderen zu teilen. Doch Achtung: Frei zugänglich heißt nicht frei verwendbar! Juristen erklären: Grundsätzlich gelte, dass nur der Urheber eines Werkes – also derjenige, der es erschaffen hat – entscheiden dürfe, was mit seinem Werk passiert oder wofür es andere nutzen dürfen. Will man also das Werk eines anderen gebrauchen, benötige man die Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers. Zu beachten sei auch, dass manchmal für die Nutzung zu bezahlen sei. Fachanwälte raten daher: Wenn Sie Inhalte Dritter nutzen, achten Sie penibel darauf, für welche Nutzung der Inhalt freigegeben wurde. Nutzen Sie den Inhalt dann auch wirklich nur in der genehmigten Form. Statt die Inhalte zu kopieren, seien Hyperlinks die bessere Wahl. Der Ratschlag der Juristen: Holen Sie sich am besten immer die Genehmigung des Urhebers! Größte Vorsicht sei außerdem geboten, wenn man im Internet Musik anhören oder Videos anschauen will. Man solle dafür nur legale Musik- und Videoportale nutzen. In keinem Fall solle man laut Juristen ein geschütztes Musikstück in eine Tauschbörse stellen – denn es drohten zivilrechtliche Forderungen.

Das Recht am eigenen Bild

Nutzer im Internet müssten Laut Juristen vor allem vorsichtig sein im Umgang mit Fotos. Nicht nur die Urheberrechte (s.o.) könnten dabei eine Rolle spielen. Wichtig zu wissen ist, dass nur die abgebildete Person entscheiden dürfe, welche Bilder von ihr veröffentlicht werden dürfen. Achtung: Das gelte sogar für Fotos, auf denen das Gesicht verfremdet wurde, die Person aber durch andere Merkmale (wie zum Beispiel eine Tätowierung) eindeutig zu erkennen sei! Bedenken Sie auch: Nur weil Sie einen Freund, Arbeitskollegen oder ein Familienmitglied fotografiert haben, heiße das noch lange nicht, dass Sie das Bild ohne die Erlaubnis des Gezeigten im Internet verbreiten dürften!

Sie sehen: Es gibt einige rechtliche Stolperfallen im Internet. Die Sparkasse Zollernalb empfiehlt: Fragen Sie Fachanwälte bei Zweifelsfragen!

Wir empfehlen folgende Links zum Thema zur ersten Recherche:
www.polizei-beratung.de
www.bsi-fuer-buerger.de

(Quelle: www.bsi-fuer-buerger.de / www.klicksafe.de)

*Der folgende Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist lediglich eine erste zusammengestellte – keinesfalls abschließende – Darstellung zum Thema! Bei weitergehenden Fragen informieren Sie sich bitte beim Juristen Ihrer Wahl.