Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Haustiere sind beliebter denn je. Durch die Coronapandemie haben sich viele Menschen einen vierbeinigen Freund angeschafft und möglicherweise vergessen sich abzusichern. Das kann im Ernstfall sehr teuer werden!

So kann beispielsweise auch ein kleiner Hund einen großen Schaden anrichten, wenn dieser sich losreißen sollte und einen Verkehrsunfall auslöst, bei dem mehrere Menschen zu Schaden kommen. Die Folgekosten können in die Millionen gehen.

Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen

Schließen Sie daher unbedingt rechtzeitig eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab, die Sie vor solchen Kosten schützt. Denn auch bei nicht ganz eindeutigen Unfällen entscheiden die Gerichte häufig zugunsten der geschädigten Personen. Da helfen auch keine Ausreden à la „der wollte doch nur spielen“ oder „das hat der Hund noch nie gemacht“.

Verschuldensunabhängige Haftung

Als Tierhalter unterliegen Sie der sogenannten Gefährdungshaftung. Das heißt, Sie müssen in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden aufkommen, die Ihr Tier jemandem zufügt – und das unabhängig von Ihrem persönlichen Verschulden.

Eine Privathaftpflichtversicherung schließt Kleintiere wie Goldhamster, Katzen oder Vögel ein. Besondere Bestimmungen gelten für sogenannte Kampfhunde wie zum Beispiel Pitbull-Terrier: Diese lassen sich unter Umständen nicht oder nur gegen Aufpreis versichern.

Das leistet die Tierhalterhaftpflichtversicherung:

  • Schutz zu jeder Zeit und an jedem Ort
  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in vereinbarter Höhe
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • Übernahme von Gerichtskosten

Informationen in der Sparkasse

Die Sparkassen arbeiten mit den öffentlichen Versicherern zusammen, die auch für Ihren Liebling die passende Versicherung haben. Sprechen Sie Ihren Berater an.

©Herby Meseritsch-stock.adobe.com