Steuertipps zum Jahresende: Mit Durchblick Geld sparen
Wer seine Ausgaben jetzt geschickt plant, kann seine Steuerlast für das Jahr 2020 reduzieren. Im zweiten Teil unseres Überblicks: Gesundheitskosten, Freistellungsaufträge und Verlustverrechnung bei Geldanlagen, Riester-Beiträge sowie Spenden.
Die Zeit zum Jahresende wird immer knapper. Deshalb sollten Sie bald überlegen, wie sich noch Steuern und Geld sparen lassen. Hier die wichtigsten Möglichkeiten rund um Gesundheit, Finanzen und Spenden.
Tipp 1: Gesundheitskosten in einem Jahr bündeln
Die Kosten für Brille, Zahnimplantat, Kur oder Reha summieren sich schnell zu einer fünfstelligen Summe. Gut, wenn sich daran das Finanzamt beteiligt. Krankheitskosten, die ein Patient selbst trägt, zählen als außergewöhnliche Belastungen. Sie wirken sich steuerlich jedoch erst aus, wenn sie einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Er liegt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte – abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Die Höhe des Eigenanteils kann man mit dem Onlinerechner der Stiftung Warentest berechnen.
Anerkannt werden Gesundheits- und Pflegekosten, die medizinisch notwendig sind: Arzneimittel, Hilfsmittel und anerkannte Therapien, die vom Arzt verordnet sind. Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern hat Einkünfte von insgesamt 70.000 Euro. Alles, was über 2135 Euro hinausgeht, senkt die Steuerlast. Bekam die Mutter zum Beispiel in diesem Jahr ein neues Zahnimplantat, erreicht damit aber noch nicht die Grenze, sollte sie die für nächstes Frühjahr geplante Anschaffung einer neuen Brille vielleicht vorziehen.
Tipp 2: Verlustverrechnung ermöglichen
Wer Depots bei verschiedenen Geldinstituten hat und 2020 realisierte Verluste aus Aktienverkäufen mit erzielten Gewinnen verrechnen will, muss dies in der Steuererklärung beantragen. Dafür benötigt man eine Verlustbescheinigung. Die muss bis spätestens 15. Dezember 2020 bei den entsprechenden Depotbanken beantragt werden.
Tipp 3: Riester-Beiträge nachrechnen
Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, erhält staatliche Zulagen. Diese müssen allerdings beantragt werden. Das ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis zum 31. Dezember 2020 kann man sich also noch die Zulagen für das Jahr 2018 sichern. Die vollen Zulagen erhält nur, wer mindestens 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens – maximal 2100 Euro – in seinen Vertrag eingezahlt hat. Nach einer Gehaltserhöhung etwa müssen die Riester-Beiträge eventuell angepasst werden. Also besser überprüfen, ob die Grenze erreicht ist. Ganz einfach geht das zum Beispiel mit dem Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.
Tipp 4: Freistellungsaufträge prüfen
Wer keinen Freistellungsauftrag hat, zahlt auf Zinseinnahmen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deshalb sollte man gerade zum Jahresende einen Blick auf bestehende Freistellungsaufträge werfen. Einnahmen aus Zinsen und anderen Kapitalerträgen sind bis zum Sparer-Pauschbetrag – 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete – steuerfrei. Sparer oder Anleger, die mehrere Konten oder Depots haben, sollten diesen Betrag entsprechend den dort jeweils anfallenden Zinsen aufteilen. Das erspart später die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung, um sich die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer zurückzuholen.
Tipp 5: Gutes tun und sparen
Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Spender können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen. Begünstigt sind Zuwendungen an gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen. Kleinere Spenden bis 200 Euro erkennt das Finanzamt dabei ohne Spendenquittung an, der Kontoauszug genügt. Es zählen Geld- sowie Sachspenden. Bei neuen Artikeln wird der Rechnungspreis angesetzt, bei älteren Sachen derjenige Preis, den man für vergleichbare Dinge beim Verkauf erzielt. Ein Beispiel: Wer 50 Euro an den Fußballverein spendet, 100 Euro an Unicef und 70 Euro an eine steuerbegünstigte Stiftung, kann bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent 77 Euro Steuern sparen.