Steuern, Job und Vorsorge – was sich 2021 für Sie ändert

Steuern, Job und Vorsorge – was sich 2021 für Sie ändert

Mehr Digitalisierung und höhere Freibeträge – so lassen sich viele Änderungen für das neue Jahr zusammenfassen. Lesen Sie hier, was sich für Sie unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Steuern und Wohnen zum Jahresanfang 2021 geändert hat.

Wie so oft sind zum Jahreswechsel einige Dinge anders. Die neuen Regelungen betreffen fast alle: gesetzlich Krankenversicherte, Arbeitnehmer, Eltern, Patienten. Manches ist besser geworden, anderes vielleicht nicht schlechter, aber etwas teurer.

Was sich bei den Steuern geändert hat

Vom Kinderfreibetrag bis zur Mehrwertsteuer hat sich viel geändert, wobei diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

  1. Der Grundfreibetrag ist gestiegen. Das heißt konkret: Für Einkommen von bis zu 9744 Euro im Jahr (Alleinstehende) oder bis zu 19.488 Euro (Paare) fallen keine Steuern an. Dadurch verschieben sich auch die Werte für den Spitzensteuer- und den Höchstsatz nach oben. Die Grenze für den 42-prozentigen Spitzensteuersatz liegt nun bei 57.919 Euro.
  2. Außerdem ist der Kinderfreibetrag von 7812 auf 8388 Euro gestiegen, und auch das Kindergeld wurde um 15 Euro monatlich pro Kind angehoben.
  3. Für den Solidaritätszuschlag gelten ab sofort höhere Freigrenzen. Wer als Lediger Einkommensteuer von bis zu 16.956 Euro, als Paar von bis zu 33.912 Euro zahlt, muss künftig keinen Soli mehr abführen. Familien mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro und Alleinstehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro entrichten damit keinen Solidaritätszuschlag mehr.
  4. Zahlt man aufgrund höherer Einkommen auch höhere Steuern, wird nach wie vor der Solidaritätszuschlag fällig – allerdings immer angepasst an die Steuerlast. Aber: Wer steuerpflichtige Kapitalerträge hat, zahlt dafür weiterhin auch den Soli.
  5. Neuwagenkäufer müssen eine höhere Kfz-Steuer einplanen, wenn das Auto einen hohen Kohlendioxid-Ausstoß hat. Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich die Jahressteuer ganz einfach berechnen: de/19ed.
  6. Weil Benzin und Diesel durch die CO₂-Bepreisung teurer werden, dürfen Pendler ab dem 21. Kilometer auf dem Weg zur und von der Arbeit statt 30 jetzt 35 Cent ansetzen. Pendelnde Geringverdiener, die keine Steuern zahlen und dementsprechend nicht von dieser Regelung profitieren können, erhalten zum Ausgleich eine Mobilitätsprämie. Ab dem 21. Kilometer erhalten sie 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale, also 4,9 Cent. Voraussetzung: Sie machen eine Steuererklärung.
  7. Es gelten seit dem 1. Januar wieder die normalen Mehrwertsteuersätze von 7 und 19 statt 5 und 16 Prozent.
  8. Wer von zu Hause arbeitet, kann seine Ausgaben leichter in der Steuererklärung geltend machen. Für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021 gilt eine Homeoffice-Pauschale von höchstens 600 Euro im Jahr. Allerdings: Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die ohnehin pauschal 1000 Euro angerechnet werden.

Studium, Ausbildung und Beruf

Azubis verdienen ab sofort mindestens 550 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr. Auch Studenten sind zum Jahresanfang besser gestellt worden: Wer Bafög bezieht, darf künftig mehr verdienen, ohne dass dies auf die Leistungen angerechnet wird. Für die Einkommen der Eltern gelten ebenfalls höhere Freibeträge.

Änderungen gibt es zudem am Arbeitsplatz. Der Mindestlohn steigt gleich zweimal im Jahr 2021: zum 1. Januar auf 9,50 Euro brutto pro Stunde und dann zum 1. Juli auf 9,60 Euro pro Stunde. Und: Die Sachbezugswerte für Essen und Unterkunft sind jetzt höher, wenn der Arbeitgeber Verpflegung und Unterkunft zahlt. So gelten beispielsweise für das Frühstück ab diesem Jahr 55 Euro monatlich, für die Unterkunft 237 Euro.

Krankenkassen und Gesundheit

Gleich mehrere Änderungen betreffen die Krankenkassen. Diese können ab sofort höhere Zusatzbeiträge verlangen: Statt 1,1 Prozent dürfen jetzt 1,3 Prozent in Rechnung gestellt werden. Andererseits wurden die Rechte der Versicherten gestärkt. Wer in eine andere Krankenkasse möchte, kann jetzt schon nach zwölf, nicht mehr erst nach 18 Monaten Mindestvertragslaufzeit wechseln. Zudem müssen gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten.

Für Patienten wird einiges einfacher – die Technik macht’s möglich. So wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig digital vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Ab 1. Juli soll es außerdem das E-Rezept geben: Patienten zeigen dann in der Apotheke ihr Smartphone mit dem digitalen Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente vor.

Vorteile gibt es auch für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Wer zu Hause pflegt, kann ab sofort schon ab Pflegegrad 2 einen Pauschbetrag geltend machen. Dieser ist außerdem je nach Pflegegrad höher als bisher. Zudem gelten für Menschen mit Behinderung jetzt höhere Pauschbeträge.

Geldanlage und Vorsorge

Gute Nachrichten auch für Sparer: Wer in einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt jetzt eine höhere Wohnungsbauprämie. Statt bisher 512 Euro für Ledige sind es nun bis zu 700 Euro, für Paare gelten statt 1024 Euro 1400 Euro. Die Einkommensgrenzen für den Bezug der Wohnungsbauprämie sind ebenfalls angehoben worden. So können künftig mehr Bürger davon profitieren. Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, hilft Ihnen Ihr Sparkassenmitarbeiter gerne weiter.

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