Steuererklärung: Stichtag 31. Mai
Sie haben Ihre Steuererklärung für das Vorjahr noch nicht abgegeben? Dann wird es jetzt eng – Stichtag ist der 31. Mai. Doch es gibt Wege, eine längere Frist zu erwirken.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Am einfachsten ist es, die Frist zu verlängern, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen oder die Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nehmen. Denn wenn die Profis die Erklärung für Sie übernehmen, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum Jahresende. Diesen Zeitpuffer erhalten Sie aber nicht, wenn Sie eine Steuererklärungssoftware nutzen oder sich von Freunden helfen lassen. Da die Steuerämter Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder erheben dürfen, sollten Sie also nun handeln, wenn Sie den 31. Mai nicht einhalten können. Beantragen Sie also schnell einen Aufschub. Möglich ist die sogenannte „stillschweigende Fristverlängerung“. Rufen Sie entweder Ihren Finanzbeamten an oder stellen Sie einen schriftlichen Antrag. Geben Sie dabei Ihren Namen an, Ihre Steuernummer und nennen Sie eine nachvollziehbare Begründung für den Aufschub. Anerkannt werden oftmals Krankheiten, Umzüge oder fehlende Unterlagen, die Sie für die Steuererklärung benötigen. Die Fristverlängerung muss vor dem 31. Mai beantragt werden – also spätestens heute! Ob Sie Aufschub bekommen, hängt aber vom Finanzamt ab. Wenn es die Fristverlängerung genehmigt, können Sie aufatmen und haben dann Zeit bis zum 30. September 2017.
Also: Jetzt schnell handeln – Steuererklärung abgeben oder Fristverlängerung beantragen.