Sponsoring und Spenden – wie unterscheiden sie sich?
Mit Sponsoring und Spenden werden Kultur, Sport sowie das Sozialwesen gefördert. Beide Förderungsarten sind eine gute Sache, doch wie unterscheiden sie sich?
Leistung und Gegenleistung
Sponsoring stellt ein Geschäft dar, welches auf Gegenseitigkeit zwischen zwei Partnern beruht und bei dem Leistung und Gegenleistung klar definiert sind. Der Gesponserte erhält eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung und schuldet dem Sponsor im Gegenzug Unterstützung, damit dieser seine Kommunikations- und Marketingziele erreicht. Leistung und Gegenleistung werden grundsätzlich vertraglich vereinbart.
Ohne Gegenleistung
Spenden hingegen sind als freiwillige Geld- oder Sachzuwendungen für einen kulturellen, gemeinnützigen, religiösen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck definiert. Eine Gegenleistung von Seiten des Geförderten ist hierbei unzulässig.
Steuerliche Behandlung ist unterschiedlich
Weitere Unterschiede gibt es in der steuerlichen Behandlung. Sponsoring-Ausgaben stellen für den Sponsor abzugsfähige Betriebsausgaben und für den Gesponserten Einnahmen dar. Gemeinnützige Organisationen, die gesponsert werden, können je nach Zuordnung zu den entsprechenden Einnahmenbereichen von der Steuer befreit werden.
Spendenbescheinigung immens wichtig
Spenden kann der Spender nur steuerlich geltend machen, wenn sie für gemeinnützige Zwecke an steuerbegünstigte Organisationen geleistet werden. Zwingend erforderlich ist hierbei eine Spendenbescheinigung. Für den Empfänger stellen Spenden grundsätzlich Einnahmen dar, die jedoch bei Vorhandensein eines gemeinnützigen Zwecks steuerlich geltend gemacht werden können.
Im Allgemeinen sind beide Förderungsarten eine gute Sache. Speziell ein Leben ohne Sponsoring, und somit ohne Sport-Übertragung von Großereignissen, ohne die tägliche Fernsehunterhaltung oder ohne geförderte Talentwettbewerbe im Kulturleben, ist heute kaum noch vorstellbar.
Weiterführende Links
Mustervorlage einer Spendenbescheinigung zum Download.