So beantragen Sie die Rente

Am Ende eines Arbeitslebens freuen sich viele auf den wohlverdienten Ruhestand. Doch die Rente kommt nicht automatisch auf das eigene Konto, sondern muss rechtzeitig beantragt werden. Das will gut vorbereitet sein.

Mit dem sogenannten dritten Lebensabschnitt sollte man sich nicht erst kurz vorher beschäftigen. Damit die Rente pünktlich auf dem Konto landet, muss diese rechtzeitig beantragt werden. Doch welche Rentenarten gibt es und wie können diese beantragt werden?

Welche Rentenformen gibt es?

Die Beschäftigten in Deutschland nehmen aus verschiedenen Gründen Rentenzahlungen in Anspruch. Zum Beispiel, weil sie das Renteneintrittsalter erreicht haben, weil der Lebenspartner verstorben ist oder weil der erlernte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Um die verschiedenen Lebenssituation zu berücksichtigen, unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung verschiedene Rentenarten.

Ein Überblick:

  • Reguläre Altersrente
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für Bergleute
  • Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
  • Rente für Hinterbliebene und Witwenrente
  • Erwerbsminderungsrente

Wann kann die Altersrente beantragt werden?

Das hängt vom Geburtsjahr des Antragstellenden ab. Versicherte, die in den Jahren 1949 bis 1963 geboren wurden, können in einigen Fällen von Sonderregelungen profitieren und gegebenenfalls eher in Rente gehen als ihre Kolleginnen und Kollegen. Dennoch gibt es bei den Rentenarten Unterschiede.

Die Reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, kann beantragt werden, wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist und der Rentenempfänger seit mindestens fünf Jahren versichert ist – so lang ist die Wartezeit für einen Rentenanspruch.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann beantragt werden, wenn der Rentenempfänger gesundheitlich beeinträchtigt ist und nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten kann. Antragstellende müssen dennoch ein maßgebliches Alter erreicht haben, einen Grad der Behinderung von mindestens 50 vorweisen und seit mindestens 35 Jahren versichert sein. Erst dann darf diese Rente bezogen werden.

Die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte kann beantragt werden, wenn der Antragstellende seit 35 oder sogar 45 Jahren rentenversichert ist. Versicherte, die zwischen 1949 und 1963 geboren sind, können also noch vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Versicherte, die im Bergbau beschäftigt waren, können die Altersrente für Bergleute beantragen. Für diese Berufsgruppe gelten bestimmte Sonderregelungen hinsichtlich der Rente. Die versicherte Person muss mindestens 60 Jahre alt sein und eine Mindestversicherungszeit von 25 Jahren sowie ständiges Arbeiten unter Tage nachweisen können.

Die Rente für Hinterbliebene kann beantragt werden, wenn ein Elternteil oder der Lebenspartner verstirbt. Diese Rentenform soll den Hinterbliebenen die Existenz sichern und sie teilweise wirtschaftlich absichern. Es wird unterschieden zwischen Witwen- oder Witwerrente, wenn ein Lebens- beziehungsweise Ehepartner stirbt, und Halb- oder Vollwaisenrente, wenn Minderjährige oder Kinder, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein oder sogar beide Elternteile verlieren. Alleinerziehende, deren Ex-Partner verstorben ist, haben die Möglichkeit, Erziehungsrente zu beantragen.

Wie wird der Rentenantrag gestellt?

Um die Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, muss der künftige Rentner oder die künftige Rentnerin einen Rentenantrag stellen. Durch den Antrag wird das Rentenverfahren eingeleitet. Es wird empfohlen, den Antrag spätestens drei Monate vor dem tatsächlichen Renteneintritt einzureichen.

Rentenantrag online stellen – so geht’s:

Versicherte können ihren Rentenantrag online bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Der sogenannte „eAntrag“ besteht aus einem Fragenkatalog, den die Antragstellenden online ausfüllen. Das Programm führt mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung durch den Prozess.

So wird der Rentenantrag online gestellt:

  1. Antrag auswählen und ausfüllen
  2. Angaben in der Zusammenfassung auf Richtigkeit prüfen
  3. Nachzureichende Nachweise auswählen und wenn möglich online hochladen
  4. Datenschutzerklärung & Co. akzeptieren und den Antrag absenden

Was braucht es, um einen Rentenantrag online einzureichen?

Um den Rentenantrag online an den Rentenversicherungsträger zu übersenden, braucht es lediglich einen internetfähigen Computer, ein Tablet, Notebook oder ein anderes Endgerät mit Internetzugang. Im besten Fall steht auch ein Scanner zur Verfügung, um die benötigten Nachweise einzuscannen und bereits während der Antragstellung online hochzuladen. Es funktioniert aber auch ohne: Können die benötigten Nachweise nicht digital eingereicht werden, müssen diese im Nachgang vom Rentner oder der Rentnerin unterschrieben und analog an den Rentenversicherungsträger übersendet werden.

Welche Angaben und Formulare werden für den Rentenantrag benötigt? Eine Checkliste:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Eine Kopie des Personalausweises, Reisepasses, der Geburtsurkunde oder des Stammbuchs
  • Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung des Antragstellers
  • Steueridentifikationsnummer
  • IBAN und BIC (internationale Kontonummer und Bankleitzahl)

Prüfen Sie auch rechtzeitig vor Antragstellung, ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist. Dieser zeigt an, wie viel Sie bis zum Zeitpunkt des Antrags in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Sie sollten deshalb Nachweise über Zeiten, in denen Sie arbeitslos oder schwer erkrankt waren, ebenfalls mit dem Rentenantrag einreichen. Denn alle Angaben, die Sie machen, fließen in den sogenannten Rentenbescheid hinein.

Ausführliche Informationen bietet zum Beispiel die Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ der Deutschen Rentenversicherung.