Schwarzarbeit ist unnötig

eingestellt von Mylena Baumann am 15. Februar 2018

80 Prozent aller Haushaltshilfen in Deutschland arbeiten schwarz. Das zeigt eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Dabei ist die Anmeldung sehr einfach. Und sie hat Vorteile für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.

 

Wenn Sie neben einer 40-Stunden-Woche noch den Haushalt machen müssen, kann das eine ganz schöne Belastung sein. Da ist es gut, wenn Sie für ein paar Stunden wöchentlich eine fleißige Kraft engagieren können. Für die offizielle Beschäftigung als Minijobber gibt es das Haushaltsscheckverfahren.

 

So funktioniert es

 

Melden Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See an. Das einseitige Formular dafür erhalten Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale oder telefonisch unter 0355 2902-70799. Füllen Sie den Bogen aus und schicken Sie ihn unterschrieben zurück.

Haben Sie die Haushaltshilfe eingestellt, bucht die Minijob-Zentrale 14,9 Prozent des Verdienstes der Haushaltshilfe von Ihrem Konto ab. Beispiel: Bekommt Ihr „guter Geist“ jeden Monat 180 Euro, sind das im gesamten Jahr zusätzliche Kosten in Höhe von 321,84 Euro. Darin enthalten sind Steuern und Sozialversicherung, außerdem die Umlagen U1 und U2 für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft sowie der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Im Gegenzug können Sie die Ausgaben für den privaten Minijob bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. 20 Prozent Ihrer Ausgaben, maximal 510 Euro, werden dann von Ihrer Einkommensteuerschuld abgezogen.

 

Beide gewinnen

 

Von der Legalisierung der Haushaltshilfe profitieren beide Parteien. Der Arbeitnehmer kommt in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei der Anmeldung kann er sich für oder gegen die Rentenversicherung entscheiden. Für einen eigenen Beitrag in Höhe von 13,7 Prozent des Lohns erwirbt er Ansprüche auf eine (kleine) Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Rehamaßnahmen und die staatliche Riester-Förderung.

Was der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zahlt, wird durch die Steuerersparnis in hohem Maß kompensiert. Außerdem muss er keine Angst haben, angeschwärzt zu werden. Denn eine Haushaltshilfe unangemeldet zu beschäftigen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Tipp: Betreut der Minijobber Kinder, kann sein Gehalt alternativ zu den Kinderbetreuungskosten gerechnet werden. Zwei Drittel der gesamten Betreuungskosten lassen sich als Sonderausgabe absetzen, maximal 4.000 Euro. Bedingung: Sie müssen die Zahlung mit einem Kontoauszug belegen.