Schaden nach einem Unwetter: Welche Versicherung zahlt?

Schlechtes Wetter kann Folgen haben: Ein schwerer Sturm deckt vielleicht das Haus ab, bei Starkregen läuft der Keller voll. Welche Versicherung bezahlt dann den Schaden?

Schwere Stürme und Starkregen können in wenigen Minuten großen Schaden anrichten. Ein Herbststurm lässt Äste brechen, die auf Dächer und Autos stürzen können. Wird er begleitet von schweren Regenfällen, überfluten auch schnell die Straßen, und die Keller laufen voll. Für die Hauseigentümer bedeutet das oft eine Art Ausnahmezustand. Sie müssen nicht nur möglichst schnell den Schaden beheben, sondern auch dafür bezahlen, wenn sie nicht ausreichend versichert sind.

Hausbesitzer schließen darum eine Wohngebäudeversicherung ab. Sie zahlt bei Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschaden. Überschwemmungsschäden können über eine zusätzliche Elementarschadendeckung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit abgesichert werden. In 99,9 Prozent der Fälle kann diese Zusatzabsicherung problemlos abgeschlossen werden. Wohnen Sie in einem Hochrisikogebiet bedarf es in der Regel einer individuellen Risikoprüfung durch den Versicherer, damit auch hier ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden kann.

Beim Sturm kommt es auf die Stärke an

Bei Schäden durch Sturm hängt die Eintrittspflicht des Versicherers maßgeblich von der Windstärke ab: Ein Sturm hat sich nachweislich ereignet, wenn er Windstärke 8 oder mehr hat. Das entspricht einer Geschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern. Wenn bei einer geringeren Windstärke ein Ast ein Loch in Ihr Dach schlägt, müssen Sie gegebenenfalls selbst für den entstandenen Schaden aufkommen, es sei denn, dass es zu lokalen Windspitzen über Windstärke 8 gekommen ist. Sie treten häufig in Zusammenhang mit Gewittern auf. Dann sind ähnliche Sturmschäden in der Nachbarschaft zu beobachten.

Schlägt der Ast nicht nur ein Loch ins Dach, sondern kracht darunter auch noch auf die Glasplatte des Wohnzimmertisches, ist übrigens nicht mehr die Wohngebäudeversicherung Ihr Ansprechpartner, sondern die Hausratversicherung. Sie zahlt bei Schäden im Haus.

Wenn der Sturm Ihren Baum entwurzelt und dieser den Garten des Nachbarn verwüstet, kann das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung sein – zumindest, wenn Sie selbst im Haus wohnen. Haben Sie die Immobilie vermietet, würde dagegen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einspringen.

Überblick: Welche Versicherung zahlt wann?

  • Wohngebäudeversicherung: zahlt bei Schaden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.
  • Elementarschadenversicherung: springt ein bei Schäden durch Hochwasser, Erdbeben, Lawinen oder Vulkanausbrüche – also nach Naturkatastrophen.
  • Hausratversicherung: zahlt, wenn Gegenstände im Haus durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wurden oder abhanden kommen.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: ist der Ansprechpartner, wenn sich bei einer vermieteten Immobilie beispielsweise durch einen Sturm Ziegeln gelöst haben, die beim Herunterfallen einen Schaden angerichtet haben.
  • Private Haftpflichtversicherung: ist der Ansprechpartner, wenn bei einer selbst genutzten Immobilie nach einem Unwetter einer anderen Person ein Schaden entstanden ist, der seinen Ursprung in Ihrem Besitz hat. Beispiel: Sie haben nach einem Schneesturm den Bürgersteig vor Ihrem Haus nicht geräumt. Jemand stürzt auf diesem und bricht sich das Bein.
  • Kfz-Versicherung: zahlt je nach Schaden und abhängig davon, ob Sie eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, wenn das eigene Auto beschädigt wurde. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug in der Regel gegen Schäden versichert, die durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstehen.