Schaden nach einem Unwetter: Welche Versicherung zahlt? Was ist zu tun?
Ein Unwetter hat Ihre Immobilie verwüstet. Was müssen Sie nun beachten? Und: Welche Versicherung bezahlt dann den Schaden? Infos auf einen Blick.
Schwere Stürme und Starkregen können in wenigen Minuten großen Schaden anrichten. Ein Herbststurm lässt Äste brechen, die auf Dächer und Autos stürzen können. Wird er begleitet von schweren Regenfällen, überfluten auch schnell die Straßen, und die Keller laufen voll. Für die Hauseigentümer bedeutet das oft eine Art Ausnahmezustand. Sie müssen nicht nur möglichst schnell den Schaden beheben, sondern auch dafür bezahlen, wenn sie nicht ausreichend versichert sind.
Hausbesitzer schließen darum eine Wohngebäudeversicherung ab. Sie zahlt bei Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschaden. Überschwemmungsschäden können über eine zusätzliche Elementarschadendeckung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit abgesichert werden. In 99,9 Prozent der Fälle kann diese Zusatzabsicherung problemlos abgeschlossen werden. Wohnen Sie in einem Hochrisikogebiet bedarf es in der Regel einer individuellen Risikoprüfung durch den Versicherer, damit auch hier ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden kann.
Beim Sturm kommt es auf die Stärke an
Bei Schäden durch Sturm hängt die Eintrittspflicht des Versicherers maßgeblich von der Windstärke ab: Ein Sturm hat sich nachweislich ereignet, wenn er Windstärke 8 oder mehr hat. Das entspricht einer Geschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern. Wenn bei einer geringeren Windstärke ein Ast ein Loch in Ihr Dach schlägt, müssen Sie gegebenenfalls selbst für den entstandenen Schaden aufkommen, es sei denn, dass es zu lokalen Windspitzen über Windstärke 8 gekommen ist. Sie treten häufig in Zusammenhang mit Gewittern auf. Dann sind ähnliche Sturmschäden in der Nachbarschaft zu beobachten.
Schlägt der Ast nicht nur ein Loch ins Dach, sondern kracht darunter auch noch auf die Glasplatte des Wohnzimmertisches, ist übrigens nicht mehr die Wohngebäudeversicherung Ihr Ansprechpartner, sondern die Hausratversicherung. Sie zahlt bei Schäden im Haus.
Wenn der Sturm Ihren Baum entwurzelt und dieser den Garten des Nachbarn verwüstet, kann das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung sein – zumindest, wenn Sie selbst im Haus wohnen. Haben Sie die Immobilie vermietet, würde dagegen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einspringen.
Überblick: Welche Versicherung zahlt wann?
- Wohngebäudeversicherung: zahlt bei Schaden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.
- Elementarschadenversicherung: springt ein bei Schäden durch Hochwasser, Erdbeben, Lawinen oder Vulkanausbrüche – also nach Naturkatastrophen.
- Hausratversicherung: zahlt, wenn Gegenstände im Haus durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wurden oder abhanden kommen.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: ist der Ansprechpartner, wenn sich bei einer vermieteten Immobilie beispielsweise durch einen Sturm Ziegeln gelöst haben, die beim Herunterfallen einen Schaden angerichtet haben.
- Private Haftpflichtversicherung: ist der Ansprechpartner, wenn bei einer selbst genutzten Immobilie nach einem Unwetter einer anderen Person ein Schaden entstanden ist, der seinen Ursprung in Ihrem Besitz hat. Beispiel: Sie haben nach einem Schneesturm den Bürgersteig vor Ihrem Haus nicht geräumt. Jemand stürzt auf diesem und bricht sich das Bein.
- Kfz-Versicherung: zahlt je nach Schaden und abhängig davon, ob Sie eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, wenn das eigene Auto beschädigt wurde. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug in der Regel gegen Schäden versichert, die durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstehen.
Richtig versichert in gefährdeten Lagen
Wer in einem gefährdeten Gebiet lebt, sollte sich zusätzlich unbedingt absichern und die Elementarschadenversicherung (s. o.) abschließen. Denn ein Sturm lässt Bäume umknicken, legt den Zugverkehr lahm – und dann kommt oft das Hochwasser. Wer in Flussnähe sein Haus hat, bekommt das regelmäßig ganz aus der Nähe mit: Denn stehen die Straßen unter Wasser, wird es mindestens auch im Keller nass. Die schlechte Nachricht: Die Wohngebäudeversicherung zahlt in diesen Fällen in der Regel nicht. Sie springt nur nach einem Feuer ein, nach Sturm und Hagel oder einem Schaden, der durch Leitungswasser entstanden ist. Auf Staatshilfen lässt sich zudem nicht hoffen: Hilfsgelder gehen grundsätzlich nur noch an jene, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde.
Wann zahlt die Elementarschadenversicherung?
Wer in einer Region lebt, in der es viel schneit, in der es immer wieder zu Hochwasser und Überschwemmungen kommt oder in der Erdbeben drohen, sollte sich mit einer Elementarschadenversicherung gegen finanzielle Schäden schützen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Elementarschadenversicherung aber für jeden, denn diese kommt auch für Schäden aus Überschwemmungen infolge von Starkregen auf. Starkregen können plötzlich und praktisch in jeder Region Deutschlands auftreten und verursachen regelmäßig erhebliche Schäden. Eine Elementarschaden-Police kann zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie zahlt, wenn …
- … ein Dach aufgrund zu hoher Schneelast einstürzt.
- … die Erde sich senkt oder es ein Erdbeben oder einen Erdrutsch gibt. Allerdings springt sie nicht ein, wenn der Schaden durch Kohleabbau oder Bautätigkeiten entstanden ist.
- … Starkregen oder das Wasser aus einem Fluss das Grundstück und das Haus überschwemmen oder wenn Abwasser aus den Leitungsrohren nach Regen und Überschwemmung ins Haus laufen. Bei diesem sogenannten Rückstau muss allerdings eine funktionierende Rückstausicherung eingebaut sein. Die Versicherung zahlt nicht, wenn das Grundwasser gestiegen ist und von unten ins Haus läuft. Außerdem zahlt sie nicht bei Sturmfluten.
Was ist zu tun im Falle eines Schadens?
Fotos sagen mehr als tausend Worte
- Wichtig! Machen Sie Fotos bevor Sie etwas verändern – das ist unbedingt zu beachten.
- Senden Sie uns oder Ihrer Versicherungsagentur bitte Fotos des gesamten Schadenausmaßes sowie Übersichtsaufnahmen aller betroffenen Räume.
- Machen Sie lieber ein Foto zu viel als zu wenig.
Minimieren Sie die Gefahren. Bringen Sie sich dabei nicht in Gefahr!
Melden Sie sich entweder bei Ihrem Sparkassenberater oder bei Ihrer SV-Versicherungsagentur und beachten Sie folgende Punkte im Falle von Hochwasser:
- Pumpen Sie eingedrungenes Wasser bitte sofort aus. Hier kann Ihnen die Feuerwehr (112) helfen.
- Bei gefährdeten elektrischen Anlagen und Geräten unterbrechen Sie die Stromzufuhr (Hauptschalter am Elektrokasten). Bitte schalten Sie die Geräte nicht wieder ein, bevor eine Fachfirma diese überprüft hat.
- Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume.
- Schützen Sie Holztüren vor aufziehendem Wasser z.B. durch Aushängen oder Auslagern.
- Saugen Sie Teppichböden mit geeignetem Gerät sofort ab. Entfernen Sie darauf stehende Möbel oder lagern Sie diese hoch, damit sie kein Wasser ziehen können.
- Nasse Teppichböden oder Tapeten können entfernt werden. Bewahren Sie dann bitte die Reste von entfernten Materialien auf.
- Informieren Sie uns, wenn der Estrich durchfeuchtet ist; wir vermitteln Ihnen eine qualifizierte Trocknungsfirma.
- Überschwemmungsschäden lassen wir in der Regel durch eine von uns beauftragte qualifizierte Trocknungsfirma besichtigen, damit schnell die richtigen Maßnahmen mit Ihnen vereinbart werden können.
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