Rente vom Chef – das sollten Sie wissen

eingestellt von Ralf Hirmer am 8. März 2017

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist neben der gesetzlichen Rente ein weiteres Standbein, mit dem Sie Ihren Ruhestand absichern können. Dabei sind auch steuerliche Vorteile möglich.

 

Die fünf Wege zur Betriebsrente

 

  1. Direktzusage: Der Arbeitgeber legt monatlich einen Betrag für Sie zur Seite und zahlt Ihnen später aus eigener Kasse eine Rente, die Sie versteuern müssen.
  2. Direktversicherung: Sie zahlen von Ihrem Bruttolohn einen monatlichen Betrag zum Beispiel in eine Lebens- oder Rentenversicherung ein. Möglicherweise gibt die Firma etwas dazu. So sparen Sie heute Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Eine typische Lösung bei kleinen Unternehmen.
  3. Pensionskasse: funktioniert wie die Direktversicherung. Allerdings ist der Versorgungsträger keine Lebensversicherung, sondern eine Pensionskasse.
  4. Pensionsfonds: Die Einzahlungen fließen an eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Aufgrund großzügiger Anlagevorschriften kann ein großer Teil des eingezahlten Kapitals in chancenreiche Investmentfonds oder Aktien angelegt werden. Daraus ergeben sich jedoch auch Verlustrisiken.
  5. Unterstützungskasse: Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage auf Versorgungsleistungen und beauftragt eine Unterstützungskasse mit der Durchführung der bAV. Ein klassisches Modell für die Versorgung von Firmenchefs.

 

Jeder Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern eine dieser Möglichkeiten zur bAV anbieten. Er kann aber selbst entscheiden, welche er wählt und ob er etwas aus seiner Kasse zuschießt. Oft ist in Tarifverträgen etwas dazu vereinbart. Unternimmt Ihr Chef nichts, haben Sie das vor dem Arbeitsgericht einklagbare Recht, ihn zu einer bAV zu verpflichten. Bei der bAV kommt es meistens zur Entgeltumwandlung. Das heißt, Sie zahlen einen Teil Ihres Bruttogehalts in die Altersvorsorge ein.

 

So funktioniert die Entgeltumwandlung

 

 

Es werden maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung abgezogen und an den gewählten Versorgungsträger überwiesen. 2017 sind das 254 Euro monatlich im Westen und 228 Euro im Osten. Da die Beiträge aus dem Brutto kommen, sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Wichtiges Kriterium für die Wahl der bAV: Gehen die Einzahlungen – wie bei den Wegen 2 bis 4 – zu externen Versorgungsträgern, können Sie die Rentenansprüche bei einem Jobwechsel einfacher mitnehmen als bei den anderen Wegen.

Haben Sie Fragen zur bAV? Unsere Experten beraten Sie gern.