Reiseversicherungen: Sicherheit im Gepäck
Geht im Urlaub etwas schief, sind nicht nur die schönsten Wochen des Jahres verdorben, auch die Folgekosten können immens sein. Gut, wenn eine Versicherung einspringt. Welche Policen wichtig sind.
Buchungsportale bieten beim Abschluss gerne ganze Versicherungspakete. Damit zahlt man allerdings oft Tarife, die man nicht benötigt – und das nicht selten zu schlechten Konditionen, zum Beispiel mit Selbstbeteiligung. Nur wenige Versicherungen sind wichtig und sollten besser einzeln abgeschlossen werden. Auf diese Weise lassen sich die Bedingungen vergleichen und erhält man einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu guten Konditionen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen auf Reisen. Gesetzlich Versicherte haben zwar in allen EU-Ländern über ihre Krankenkasse Anspruch auf medizinische Versorgung und Sachleistungen. Der Umfang richtet sich jedoch danach, was gesetzlich Versicherten im Reiseland zusteht – dabei kann das Leistungsniveau der Versorgung niedriger ausfallen als in Deutschland. Außerhalb der EU leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. In allen anderen müssen Urlauber selbst für Arzt- und Klinikrechnungen aufkommen. Krankentransporte und Krankenrücktransporte werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht bezahlt.
Die Auslandsreisekrankenversicherung kommt weltweit für Behandlungskosten im Ausland auf. Zudem übernimmt sie – je nach Tarif – die Kosten für einen medizinisch sinnvollen oder notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Tarife, die „medizinisch sinnvolle“ Rücktransporte beinhalten, sind zu empfehlen, weil sie auch dann leisten, wenn es zum Beispiel zu Verständigungsschwierigkeiten mit Ärzten kommt.
Auch für Privatversicherte kann die Zusatzversicherung sinnvoll sein, denn nicht alle Tarife sehen einen Rundumschutz vor, der vor allem den Rücktransport einschließt. Zudem ist die Absicherung in der Regel auf eine bestimmte Reisedauer beschränkt. Im Zweifelsfall sollten deshalb auch Privatversicherte ihren Versicherungsschutz um eine Auslandsreisekrankenversicherung erweitern. Wer länger als sechs bis acht Wochen am Stück im Ausland bleibt, benötigt einen speziellen Tarif.
Reiserücktritt und Reiseabbruch
Schlimm genug, wenn man im Urlaub krank wird oder einen Unfall hat. Ereilt ein solches Unglück den Reisenden vor oder zu Beginn der Reise, ist „außer Spesen nichts gewesen“. In diesem Fall spendet eine Reiserücktritts- und -abbruchversicherung zumindest finanziellen Trost. Die Abbruchversicherung erstattet die Mehrkosten, die durch die begründete vorzeitige – oder verspätete – Rückreise entstehen. Und sie ersetzt die Kosten für bereits gebuchte, aber aufgrund des Abbruchs nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen.
Die Reiserücktrittskostenversicherung kommt für die Stornokosten auf, die anfallen, wenn die Reise etwa wegen Krankheit, einem Unfall oder anderen im Vertrag definierten Gründen platzt. Gerade bei lange im Voraus geplanten und kostspieligen Reisen kann das teuer werden. Je wahrscheinlicher es ist, dass etwas dazwischenkommt, desto sinnvoller ist eine solche Police.
Die Versicherung kann bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn abgeschlossen werden, bei Last-minute-Reisen meist bis drei Tage nach Buchung.
Autoschutzbrief
Vor allem Urlauber, die mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil reisen, sind mit einem Schutzbrief gut beraten. Dieser springt ein, wenn etwa der Wagen liegen bleibt, ein Unfall passiert oder das Auto abgeschleppt und in die Werkstatt gebracht werden muss. Sie übernimmt außerdem die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt, wenn das Fahrzeug nicht sofort wieder fahrbereit gemacht werden kann.
Autohaftpflicht
In vielen Autohaftpflichtpolicen ist die sogenannte Mallorca-Police enthalten, sonst lässt sie sich zusätzlich gegen einen Aufpreis aufnehmen oder separat bei einem anderen Anbieter abschließen. Durch diese Zusatzversicherung ist auch ein Mietwagen innerhalb von Europa versichert. Für weltweiten Schutz braucht es eine „Traveller Police“.
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung gilt als unnötig. Wem der Schutz nach einem Unfall wichtig ist und wer deshalb über eine private Unfallversicherung verfügt, ist damit weltweit abgesichert.
Reisegepäckversicherung
Die Versicherung kommt zum Tragen, wenn das Gepäck gestohlen, geraubt oder auf der Reise beschädigt wird beziehungsweise verloren geht. Allerdings gelten oft strenge Auflagen. Die Police ist in der Regel überflüssig. Für Koffer haften Reiseveranstalter und Fluggesellschaften. In einigen Fällen ist das Urlaubsgepäck außerdem durch die Hausratversicherung geschützt, so bei Raub und bei Einbruchdiebstahl, etwa aus dem Hotelzimmer oder der Schiffskabine. Sie schützt jedoch nicht bei einfachem Diebstahl.
Haftpflichtversicherung
Eine Reisehaftpflicht ist verzichtbar, da die private Haftpflichtversicherung weltweit leistet. Diese ist grundsätzlich ein Muss für jeden Erwachsenen. Denn wer Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe – mit seinem ganzen Vermögen. Das gilt auch, wenn das Unglück auf Reisen passiert.
Noch ein Tipp: Im Paket rund um die Gold-Kreditkarte Ihrer Sparkasse ist ein großer Teil der genannten Reisepolicen bereits eingeschlossen. Genauere Angaben dazu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Für den Notfall sollte man wissen, bei welcher Gesellschaft man versichert ist. Deshalb gehört eine Aufstellung aller für den Urlaub relevanten Versicherungen mit Telefonnummer ins Gepäck.