PSD2 – kurz erklärt!
Seit 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um.
Die EU möchte mit der PSD2 den Verbraucherschutz stärken, neue technologische Lösungen von Kreditinstituten und Fintechs fördern und zugleich die Regelungen für Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste vereinheitlichen.
Das Wichtigste für Sie im Überblick:
Mehr Sicherheit
Zum Login ins Online-Banking geben Sie nun alle 90 Tage eine TAN ein. Nach der Anmeldung im Online-Banking wird ein separates Fenster geöffnet, bei dem eine TAN-Eingabe erforderlich ist.
Die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking erfolgt nicht mehr nach zwölf Minuten, sondern bereits nach fünf Minuten.
Hinweis: Da Sie nun regelmäßig eine TAN für Ihren Online-Banking Login benötigen, sollten Sie sicherstellen, kontinuierlich Zugang zu Ihrem TAN-Verfahren zu haben – auch wenn Sie unterwegs sind.
Mehr Komfort
Durch intelligente Sicherheitsmaßnahmen sind bestimmte Zahlungsaufträge ohne TAN-Eingabe möglich – zum Beispiel bei Überweisungen an sich selbst, über die sogenannte Kleinbetragsregelung oder über die Möglichkeit, eine TAN-freie IBAN-Liste (Whitelist) führen zu können.
WICHTIG: Wenn Sie für das Online-Banking eine App oder eine Software verwenden, müssen Sie diese Anwendungen laufend aktualisiert halten!
Mehr Transparenz
Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der Sie Kontozugriffe von Drittdiensten ganz bequem verwalten können. Hier können Sie sehen, welche Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben.