Pflege – wer zahlt?

Pflege – wer zahlt?

An die Möglichkeit, pflegebedürftig zu werden, denkt niemand gern. Daher werden die Betroffenen und ihr Umfeld von der Realität oft kalt erwischt. Was die gesetzliche Pflegeversicherung dann leistet und wie man darüber hinaus vorsorgen kann.

Die insgesamt steigende Lebenserwartung sorgt für immer mehr Pflegefälle. Nach einem Unfall oder schwerer Krankheit kann jedoch jeder auf Hilfe angewiesen sein. Die 1995 eingeführte staatliche Pflegeversicherung bietet dann nur einen Teilkaskoschutz. Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab.

Pflegereform 2021/2022

Mit der neuesten Pflegereform haben sich die Leistungen etwas verbessert. Seit 2022 werden Heimbewohner finanziell entlastet. Pflegesachleistungen und Leistungen für die Kurzzeitpflege wurden erhöht. Was sich für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 im Detail geändert hat:

  • Pflege im Heim: Heimbewohner erhalten seit 1. Januar 2022 neben Zahlungen der Pflegekasse einen Zuschlag, der sich an der Dauer orientiert, den der Betroffene bereits im Pflegeheim wohnt. Gezahlt werden:
    5 Prozent des Eigenanteils im ersten Jahr,
    25 Prozent im zweiten,
    45 Prozent im dritten und
    danach 70 Prozent.

Angebrochene Monate werden voll angerechnet. Die prozentuale Entlastung gilt nur für die Pflege- und Ausbildungskosten. Die sonstigen Bestandteile des Eigenanteils wie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen vom stationär Betreuten weiterhin selbst gestemmt werden.

  • Pflege zu Hause: Menschen, die daheim gepflegt werden, erhalten Pflegesachleistungen wie Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung. Diese sind um 5 Prozent gestiegen, womit folgende Beträge gezahlt werden:
    Pflegegrad 2: 724 Euro
    Pflegegrad 3: 1363 Euro
    Pflegegrad 4: 1693 Euro
    Pflegegrad 5: 2095 Euro
  • Kurzzeitpflege: Die Leistungen für eine auf maximal acht Wochen begrenzte stationäre Heimunterbringung sind um 10 Prozent auf 1774 Euro im Jahr gestiegen.

Weitere Informationen zur Pflegereform gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Pflegelücke mit privater Vorsorge schließen

Trotz der Pflegereform ändert sich eins nicht: Die Kosten für professionelle Pflege sind weitaus höher als die staatlichen Leistungen. Was die Pflegekasse nicht deckt, muss man selbst bezahlen. Reicht das Einkommen nicht, ist das Vermögen des Pflegebedürftigen dran. Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen. Es gibt verschiedene Varianten:

  • Pflege-Tagegeldversicherung: Hier erhalten Versicherte je nach Pflegegrad einen bestimmten Betrag. Über das Geld dürfen sie frei verfügen. Sie können damit zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst oder einen Pflegeheimplatz bezahlen. Oder sie geben es ihrer Familie und Freunden, die sich dafür um sie kümmern.
    Eine Sonderform der Pflege-Tagegeldversicherung stellt der „Pflege-Bahr“ dar: Der Staat fördert ihn mit 5 Euro im Monat, wenn der Versicherte selbst mindestens 10 Euro monatlich zahlt. Eine Gesundheitsprüfung entfällt. Aber es gilt eine Wartezeit von fünf Jahren. Die Leistungen des „Pflege-Bahr“ reichen allerdings in der Regel nicht aus, um die Pflegelücke zu schließen.
  • Pflege-Rentenversicherung: Sie ähnelt einer Lebensversicherung. Versicherungsnehmer sparen Kapital an und erhalten im Pflegefall eine vorher vereinbarte lebenslange monatliche Pflegerente. Auch hier können die Leistungen frei verwendet werden, es muss nur die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Meist besteht die Möglichkeit, das Pflegerisiko mit der Zahlung eines Einmalbeitrags abzusichern und während der Laufzeit Guthaben zu entnehmen. Die Pflege-Rentenversicherung kostet monatlich meist mehr als ein Pflegetagegeld.
  • Pflege-Kostenversicherung: Sie ist zweckgebunden und stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen zuvor vereinbarten Prozentsatz auf. Dazu müssen die angefallenen Pflegekosten regelmäßig nachgewiesen werden. Berücksichtigt werden ausschließlich Pflegeleistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind und durch einen professionellen Pflegedienst erbracht wurden. Häusliche Pflege durch Angehörige wird nicht bezahlt. Dafür sind die Beiträge im Vergleich zu Pflegerente und -tagegeld niedriger.

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt grundsätzlich vom Gesundheitszustand und Alter bei Antragstellung ab. Je jünger und gesünder der Versicherte, desto geringer ist die Prämie. Wer die Vorsorge mit der Zeit anpassen können möchte, für den sind vertraglich vorgesehene regelmäßige Dynamisierungen oder Höherversicherungsoptionen sinnvoll. Die Erhöhungen können dann ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.

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