Nur nicht verzetteln!

eingestellt von Ralf Hirmer am 27. Oktober 2017

Wichtige Stichtage für Ihre Finanzen.

In diesen Bereichen sollten Sie vor dem Jahreswechsel handeln, um nicht unnötig Geld zu verschenken:

  • Der. 30. November ist seit jeher Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Wer für das kommende Jahr einen günstigeren oder leistungsfähigeren Vertrag sucht, sollte bis dahin handeln. Achtung: Erhöht Ihr Versicherer die Preise, können Sie auch noch länger wechseln.
  • Freistellungsaufträge bei Geldinstituten können Sie noch bis zum 31. Dezember neu verteilen, um den Sparerpauschbetrag von insgesamt 801 Euro (1602 Euro für gemeinsam veranlagte Paare) optimal auszuschöpfen. Andernfalls können Sie zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erst später mit der jährlichen Einkommensteuererklärung zurückholen.
  • Apropos Steuererklärung: Wer sie freiwillig abgibt, muss die Erklärung für das Jahr 2013 spätestens am 31. Dezember 2017 beim Finanzamt einreichen.
  • Ebenfalls bis zum Jahresende haben Sie Zeit, sich die maximalen staatlichen Zulagen für Ihren Riester-Vorsorgevertrag zu sichern. Prüfen Sie dafür bis zum Jahresende, ob Sie 4 Prozent des sozialvericherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr eingezahlt haben. Liegen Sie darunter, werden die Zulagen anteilig gekürzt.