Neue Kfz-Versicherung – darauf kommt’s an

eingestellt von Ralf Hirmer am 15. November 2018

Neue Kfz-Versicherung – darauf kommt’s an

Bevor Sie zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln, sollten Sie deren Bedingungen ganz genau prüfen. Dafür haben Sie noch bis Ende November Zeit.

 

Geld alleine macht nicht glücklich. Wer eine Versicherungsgesellschaft auswählt, die zwar sehr günstig bei den Beiträgen, aber beispielsweise telefonisch schlecht zu erreichen ist, wird sich im Schadensfall ärgern. Gleiches gilt natürlich, wenn die Versicherungsgesellschaft nach einem Unfall wenig kundenorientiert, dafür aber umso bürokratischer arbeitet. Trotzdem lohnt es sich, die Tarife bei den Gesellschaften zu vergleichen. Denn so lässt sich pro Jahr eine Menge Geld sparen.

Insgesamt gibt es viele Faktoren, die einen guten Kfz-Versicherungsschutz ausmachen. Finden Sie hier einige Beispiele:

  • Bevor Sie sich für eine Police entscheiden, sollten Sie auf die Deckungssumme achten: 100 Millionen Euro sind sinnvoll, um die Ansprüche von Geschädigten bei Sach- und Vermögensschäden abzusichern.
  • Personen müssen mit 7,5 Millionen abgesichert sein, höhere Summen sind empfehlenswert.
  • Gut ist auch eine Neuwertentschädigung für den Fall, dass das Auto in den ersten zwölf Monaten zum Totalschaden wird.
  • Wer damit leben kann, von der Versicherung eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben zu bekommen, profitiert gegebenenfalls von niedrigeren Beiträgen. Wer das nicht möchte, sollte eine andere Police suchen.
  • Wer im Ausland nicht mit fremden Fahrzeugen fährt, braucht keine Zusatzhaftpflicht, Mallorca-Police genannt. Sie springt bei unzureichenden Deckungssummen ein.

Wechselfrist beachten

In jedem Fall benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das sieht das Gesetz vor. Diese Verträge laufen in der Regel über ein Jahr, nämlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Kündigt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, läuft die Police automatisch ein Jahr weiter.

Wer mit seiner Versicherungsgesellschaft nicht zufrieden ist und den Vertrag nicht verlängern möchte, muss kündigen, und zwar bis zum 30. November. Denn notwendig ist, dass die Kündigung der Versicherungsgesellschaft einen Monat vor Ablauf vorliegt, also am letzten Tag im November. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass Ihre Versicherungsgesellschaft die Kündigung fristgerecht bekommt, sollten Sie sie früh genug und am besten per Einschreiben schicken. Lassen Sie sich den Eingang von der Versicherungsgesellschaft bestätigen.

Gleichzeitig müssen Sie sich natürlich nach einer anderen Police umschauen und dort so bald wie möglich einen Antrag auf Aufnahme stellen. Bei der Wahl einer anderen Versicherung kann die Höhe der Beiträge eine Rolle spielen, aber auch, welche Anforderungen Sie an den Service einer Versicherungsgesellschaft stellen. Fragen Sie Ihren Sparkassenberater, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben. Er hilft Ihnen gerne weiter.