Lebensstandard halten

eingestellt von Ralf Hirmer am 5. September 2017

Jeder kennt das: Wenn die Renteninformation im Briefkasten liegt, nimmt man den Brief oft mit einem mulmigen Gefühl heraus. Wird man nach dem Öffnen aufatmen oder folgt eine böse Überraschung? Letzteres muss nicht sein, wenn man ein wenig vordenkt.

In einer guten Altersvorsorge ist die gesetzliche Rente zwar der größte, aber nur ein Baustein unter mehreren. Als Faustregel gilt: 80 Prozent des letzten Nettolohns werden benötigt, um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können.

 

Wie kommt es zu einer Versorgungslücke?

 

Eine Renten- oder Versorgungslücke entsteht, wenn man nach Renteneintritt finanziell netto weniger zum Leben hat als man braucht. Sie kann zwar von Person zu Person unterschiedlich ausfallen, eines aber gilt für alle: Laut Deutscher Rentenversicherung sinkt das Rentenniveau zwischen 2000 und 2030 von 52,9 auf 44,3 Prozent und fällt damit um gut 16 Prozent ab. Damit wächst auch die eigene Versorgungslücke.

 

Woher weiß ich, wie groß meine Lücke ist?

 

Es gibt an vielen Stellen im Internet kostenlose Rechner, mit denen die eigene Rentenlücke berechnet werden kann. Doch Vorsicht: Die Rechner sind unterschiedlich genau und damit unterschiedlich verlässlich. Es empfiehlt sich daher, einen mit möglichst detaillierter Informationseingabe auszusuchen, wie zum Beispiel den Deka-Rentenschätzer. Eine Orientierung: Geburtsdatum, Steuerklasse, Kinderanzahl, Berufsgruppe, Jahresbruttoverdienst oder monatliche Bezüge, optional Kirchensteuer sowie die Krankenversicherungsart sollten auf jeden Fall abgefragt werden.

 

Welche Möglichkeiten habe ich?

 

Zum einen gibt es die betriebliche Altersvorsorge, auf die mittlerweile ein Rechtsanspruch besteht. Wenn der Arbeitgeber hier nicht selbst aktiv wird, hilft in der Regel ein kleiner Hinweis, und man ist bereits um eine zweite Säule reicher. Zusätzlich sollte man aber auch privat vorsorgen.

 

Wie kann ich privat richtig vorsorgen?

 

Es gibt geförderte Produkte wie zum Beispiel die Riester-Rente, bei der durch staatliche Zulagen das angesparte Kapital zusätzlich wächst. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Wichtig für Sie zu wissen: Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.

 

Was ist die Riester-Rente?

 

Riester-Verträge sind als Fondssparpläne möglich. Bei diesen werden bei der geförderten Variante monatliche Beträge und gegebenenfalls zusätzliche Beträge zusammen mit der staatlichen Unterstützung vor allem in Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen investiert. Viele Deutsche haben den Aktienmarkt zu wenig im Blick und neigen im internationalen Vergleich zu einer sehr konservativen Anlagestrategie. Wenn man in der heutigen Situation attraktive Renditen erzielen möchte, gehören insbesondere bei der langfristigen Geldanlage Aktien einfach dazu. Wer sich für Aktienfonds und damit eine breite Streuung über eine Vielzahl von Aktien entscheidet, verringert das Risiko, mit einer einzelnen Aktie daneben zu liegen.

Haben Sie Fragen zur privaten Vorsorge? Sprechen Sie einfach Ihren Sparkassenberater an. Er berät Sie gerne.