Kreditkarte: PIN statt Unterschrift

eingestellt von Ralf Hirmer am 2. Juni 2017

Für noch mehr Schutz vor Kartenmissbrauch wird die PIN-Eingabe wie schon bei der Sparkassen-Card auch beim Bezahlen mit der Kreditkarte Standard. Dies gilt für alle ab Juli 2017 neu geprägten Kreditkarten.

Bezahlen mit PIN

Beim Bezahlen im Handel geben Sie mit Ihrer neuen Kreditkarte nun in der Regel Ihre persönliche Geheimzahl (PIN) ein. Dadurch ist es einem Dritten bei Kartenverlust oder Diebstahl nicht möglich, Ihre Karte einzusetzen, da nur Sie Ihre PIN kennen. Es ist wichtig, dass Sie sich Ihre PIN merken und jederzeit eingeben können. An älteren, noch nicht auf PIN-Technologie umgestellten, Kassenterminals erfolgt die Legitimation weiterhin mit Unterschrift.

PIN ändern

Ihre PIN können Sie jederzeit ändern. Beispielsweise wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen jemand während der Eingabe über die Schulter gesehen hat. Mehr Informationen finden Sie dazu auch hier.

PIN vergessen?

Die PIN haben Sie bei der Kartenauslieferung erhalten. Falls Sie diese vergessen haben, beantragen Sie am besten gleich online eine sogenannte Aktivierungs-PIN oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater. Die erstmalige Beantragung der Aktivierungs-PIN ist in der Regel kostenlos.

Mit Hilfe dieser Aktivierungs-PIN (Start-PIN) können Sie an jedem Sparkassen-Geldautomat eine selbst gewählte Wunsch-PIN für ihre aktuelle Kreditkarte vergeben. Bitte beachten Sie, dass die Aktivierungs-PIN nur einmalig zur Vergabe der Wunsch-PIN eingesetzt werden kann und zeitlich befristet ist.