Immobilienkauf: Notartermin gut vorbereiten

Auf dem Weg zum Eigenheim kommt keiner am Notar vorbei. Denn erst, wenn er seinen Stempel unter die Urkunde setzt, wird der Kaufvertrag gültig. Zwar wird beim Notartermin der Vertrag vorgelesen, aber wenn jetzt noch Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung aufkommen, ist das spät.

Sie haben sich entschieden: Diese Wohnung oder jenes Haus soll es sein. Damit der Vertrag mit dem Verkäufer rechtskräftig wird, muss ihn ein Notar unterschreiben. Doch bevor Sie sich bei ihm um einen Termin kümmern, sollte die Finanzierung stehen. Denn wenn Sie den Vertrag einmal unterschrieben haben, müssen Sie auch zahlen. Nur wenige Bürger haben so viel Geld auf der hohen Kante, dass sie keine Fremdfinanzierung benötigen.

Sprechen Sie also sofort, wenn Sie Ihr Wunschobjekt gefunden haben, Ihre Sparkasse an. Beachten Sie aber: Bis die Finanzierung in trockenen Tüchern ist, können einige Tage vergehen. Darum sollten Sie den Termin mit dem Notar nicht zu knapp legen.

Bis es soweit ist, können Sie den Notar schon einmal um den Vertrag bitten. Dann haben Sie zuhause genügend Zeit, ihn zu lesen. Wenn Sie nicht alles verstehen, was dort festgehalten ist, suchen Sie sich einen Rechtsbeistand und lassen Sie den Vertrag auf Herz und Nieren prüfen. Stehen dort Inhalte drin, die für Sie nachteilig werden könnten? Falls ja, lassen Sie diese Passagen ändern. Sie sollten auf jeden Fall hellhörig werden, wenn Ihnen der Makler, der Verkäufer oder der Notar den Vertrag nicht im Vorfeld übermitteln möchte.

Haben Sie die Punkte Finanzierung und Vertragsüberprüfung geklärt, ist der Notartermin kein Problem mehr: Der Vertrag wird verlesen, Sie unterschreiben. Dann wird im Grundbuch die Auflassungsvormerkung eingetragen. Und sobald Sie den Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer bezahlt haben, werden Sie als rechtmäßiger Besitzer ins Grundbuch eingetragen.

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