Geld vom Staat für Einbruchschutz

eingestellt von Ralf Hirmer am 7. April 2017

Sie planen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung besser vor Einbrechern zu schützen? Dann können Sie neuerdings bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Zuschuss für diese Maßnahmen bereits ab einer Investitionssumme von 500 Euro beantragen. Was Sie sonst noch dazu wissen sollten, erfahren Sie hier.

So sieht die Förderung aus

 

Wenn Sie in den technischen Einbruchschutz investieren, können Sie einen Zuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der Investitionssumme – seit März dieses Jahres sogar schon für kleinere Sicherheitsmaßnahmen ab 500 Euro. Investieren Sie also 500 Euro in Ihren Einbruchschutz, können Sie 50 Euro von der KfW zurückbekommen. Der maximale Förderbetrag liegt bei 1.500 Euro. Wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie den Einbruchschutz angehen. Ein Fachunternehmen muss die Ein- oder Umbauten erledigen und dabei bestimmte Sicherheitsstandards berücksichtigen. Das Geld erhalten Sie, wenn die Maßnahme fachgerecht umgesetzt wurde.
Alternativ können Sie über Ihre Sparkasse einen KfW-Förderkredit beantragen. Dabei beträgt die Mindestinvestitionssumme 2.000 Euro. Förderfähig sind Investitionen in den Einbruchschutz bis zu einem Volumen von 50.000 Euro. Die detaillierten Konditionen finden Sie auf der Internetseite der KfW.

 

So beantragen Sie die Förderung

 

Seit November 2016 können Sie als privater Eigentümer oder Mieter alle Förderzuschüsse einfach über das neue Online-Zuschussportal der KfW beantragen. Bis zur Förderzusage vergehen dann nur wenige Augenblicke. Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie ebenfalls auf dieser Internetseite oder über das KfW-Infocenter unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 5399002.

 

Das gilt für Mieter

 

Sie sind Mieter? Dann haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Einbruchschutz. Sie können jedoch auf eigene Kosten zum Beispiel ein besseres Schloss oder eine Gegensprechanlage einbauen lassen. Vorher sollten Sie jedoch die Zustimmung Ihres Vermieters einholen, wenn dabei ein Eingriff in die Bausubstanz erforderlich ist. Außerdem müssen Sie die Änderungen bei Auszug rückgängig machen. Es sei denn, Sie haben mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart. Verbessert der Vermieter auf eigene Rechnung den Einbruchschutz, ist er zur Erhöhung der Miete berechtigt. Er darf elf Prozent der Kosten auf die jährliche Miete aufschlagen. Beispiel: Die Verbesserung des Einbruchschutzes kostet 1.000 Euro. Um elf Prozent, also 110 Euro, darf die Jahresmiete steigen. Monatlich sind das 9,17 Euro.

 

Fragen zur Finanzierung?

 

Wir informieren Sie gern über mögliche Fördermittel und unterstützen Sie bei der Finanzierung des Einbruchschutzes. Kommen Sie einfach auf uns zu.

 

Weiterführende Links

 

Internetseite der KfW

Online-Zuschuss-Portal der KfW