Geld gefunden?
Sie haben Geld auf der Straße gefunden. Glückwunsch! Oder doch nicht? Denn nicht alles, was Sie finden, dürfen Sie behalten. Wir fassen das Wichtigste aus dem deutschen Fundrecht für Sie zusammen.
Beträge bis zehn Euro dürfen Sie behalten. Genauso Gegenstände, die bis zehn Euro wert sind. Was aber ist mit einem gefundenen 20-Euro-Geldschein? Geht es nach dem Fundrecht, lautet die Antwort: nein. Denn sobald Sie das Geld eines anderen finden, besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Ihnen und dem eigentlichen Besitzer. Zumindest, wenn Ihr Fund einen Wert von zehn Euro übersteigt. Das gilt auch dann, wenn Sie einen Gegenstand finden, der mehr als zehn Euro wert ist – also eine Brille oder ein Smartphone.
Ihr Finderlohn
Auch wenn es Ihnen eventuell nicht leicht fällt: Den 20-Euro-Geldschein, den Sie gefunden haben, sollten Sie zum Fundbüro bringen. Meldet sich der Besitzer, haben Sie einen Anspruch auf fünf Prozent Finderlohn. Fünf Prozent erhalten Sie immer dann, wenn der Fund weniger als 500 Euro wert ist. Ab allem darüber sind es drei Prozent.
Taucht der Besitzer des Geldes über sechs Monate nicht beim Fundbüro auf, dürfen Sie sich freuen: Der gesamte Betrag oder das gefundene Smartphone gehört dann Ihnen.
Doch beim Finderlohn gibt es auch Einschränkungen. Entdecken Sie in den Räumen einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln einen herrenlosen Gegenstand oder Geld, steht Ihnen nur der halbe Finderlohn zu – und das auch nur, wenn der Wert über 50 Euro liegt.