Finanzspritzen für Familien – das zahlt der Staat
Kinder groß zu ziehen, kostet Geld: Im Schnitt geben Eltern 584 Euro monatlich für ihren Nachwuchs aus. Doch egal, ob Neugeborenes, Kita-Kind, Schüler oder Studierende: In jeder Lebensphase können Familien auf staatliche Unterstützung bauen.
Die wichtigsten Fakten im Überblick – von Kindergeld bis zur Riester-Zulage:
- Kindergeld: Familien bekommen mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes Kindergeld. Für Kinder in Ausbildung zahlt der Staat bis zum 25. Lebensjahr und für Kinder, die arbeitslos sind, bis zum 21. Lebensjahr. Momentan beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro im Monat für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und 250 Euro ab dem vierten Kind.
- Kinderfreibetrag: Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei. Der derzeitige Grundfreibetrag beträgt 5460 Euro für gemeinsam veranlagte Paare; dazu kommt ein Betreuungsfreibetrag in Höhe von 2928 Euro. Getrennten Eltern steht jeweils die Hälfte zu. Gut zu wissen: Eltern erhalten entweder Kindergeld oder Freibetrag. Mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, was vorteilhafter ist.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Zusätzlich zum halben Kinderfreibetrag erhalten Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag, wenn das Kind im Haushalt lebt und sie es allein erziehen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Steuerfreibetrag für 2020 und 2021 von 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben.
- Riester-Zulage: Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, zahlt der Staat jährlich 185 Euro aufs Riester-Konto. Für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, sind es 300 Euro jährlich.
Finanzielle Unterstützung rund um die Geburt
Eine wichtige Unterstützung stellt auch das Mutterschaftsgeld dar. Es wird bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber beantragt. Es können Arbeitnehmerinnen erhalten, die gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt wird das bisherige Nettogehalt gezahlt.
Zuschüsse gibt es auch für Babys sowie für Kinder im Kindergarten- und Schulalter:
- Kinderbetreuungskosten: Kosten für Betreuungsangebote wie Kita oder Tagesmutter lassen sich grundsätzlich bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt zwei Drittel von maximal 6000 Euro im Jahr an. Besucht das Kind eine Privatschule, können Eltern außerdem 30 Prozent des Schulgelds – maximal 5000 Euro pro Jahr – absetzen.
- Bildung und Teilhabe: Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen, die bereits Anspruch auf andere staatliche Unterstützung wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben. Das Paket beinhaltet unter anderem eine Jahrespauschale für Schulbedarf in Höhe von 154,50 Euro sowie monatlich 15 Euro, etwa für den Sportverein oder die Musikschule. Ansprechpartner sind Städte und Gemeinden.
- Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende können einen Vorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn der andere Elternteil nicht regelmäßig zahlt. Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach dem Mindestunterhalt.
Mit dem vom Bundesfamilienministerium initiierten Tool www.infotool-familie.de lässt sich in wenigen Schritten ermitteln, welche Familienleistungen oder -hilfen infrage kommen. Unter www.familienportal.de sind neben finanziellen Hilfen Angebote und Anlaufstellen für Familien zu finden.
Geld für Ausbildung oder Studium
Auch in der Zeit nach dem Schulabschluss kann es Geld vom Staat geben, wobei davon die Auszubildenden und Studenten direkt profitieren. So soll die staatliche Ausbildungsförderung Bafög allen ein Studium ermöglichen – auch, wenn Eltern nicht dafür aufkommen können. Aktuell liegt der Höchstsatz für Studierende bei 861 Euro pro Monat. Auch Auszubildende, die eine schulische Ausbildung etwa an einer Fachschule absolvieren, können Bafög erhalten. Der Höchstsatz beträgt 832 Euro. Und: Bis zu 723 Euro zahlt die Agentur für Arbeit, wenn ein Azubi zum Beispiel nicht mehr bei den Eltern wohnen kann, er verheiratet ist, Kinder hat oder über 18 Jahre alt ist.