Ein Sturmtief droht – das ist zu beachten

eingestellt von Ralf Hirmer am 11. Februar 2020

Was können Sie tun, wenn ein Sturm droht? Wer zahlt mögliche Schäden verursacht durch Bäume? Was muss ich den Versicherungen melden?

Zu allererst: sichern!

Ob ein heftiger Sturm droht, steht noch nicht fest. Windig wird es in jedem Fall und Starkregen droht. So bereiten Sie sich vor:
Machen Sie zuerst Ihre vier Wände sturmfest. Schließen Sie Dachfenster, Fenster, Türen und Luken. Rollläden sollten Sie entweder ganz hochziehen oder komplett schließen.
Gartenmöbel, Spielgeräte, Blumentöpfe müssen Sie sichern – am besten reinholen. Markisen rollen Sie auf. Fahrräder, Auto, Motorrad kommen im Idealfall in die Garage oder Sie stellen Ihr Fahrzeug weit entfernt von Bäumen ab. Wenn ein richtiger Sturm heranzieht, bleibt man am besten zu Hause oder man bringt sich unterwegs in Gebäuden in Sicherheit.

Umgestürzte Bäume –

welche Versicherung springt ein?

Für Gartenbesitzer ist zudem wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob Bäume für andere eine Gefahr darstellen. Sind Äste morsch? Fault der Stamm? Kranke Bäume fällen Sie rechtzeitig, bevor sie der Sturm entwurzelt und Schäden verursacht. Gibt es trotzdem ein Schadensfall, verursacht durch einen Baum, hilft in der Regel die Versicherung weiter:

  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung beispielsweise springt ein, wenn der Wohnungseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und dadurch jemandem ein Schaden entsteht.
  • Im Regelfall könnte auch die private Haftpflichtversicherung eine Anlaufstelle sein. Überprüfen Sie Ihren Vertrag.
  • Wenn die eigene Immobilie vom Baum beschädigt wird, ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner.
  • Und wenn Ihr Auto betroffen ist, kann unter Umständen die Kfz-Versicherung für den Schaden aufkommen. Das ist jedoch von den Umständen und der Art der Versicherung abhängig.

Und was müssen Sie tun, wenn trotz aller Vorsicht ein Schaden entstanden ist? So verhalten Sie sich richtig:

1. Versicherung informieren

Melden Sie Ihrer Versicherung unverzüglich den Schaden. Die Meldung muss möglichst detailliert die Schäden nach Art und Umfang schildern. Wichtig ist hierbei auch, ob auch Nebenschäden, zum Beispiel an der Inneneinrichtung enstanden sind.

2. Schäden dokumentieren

Alle Schäden und die örtliche Situation fotografieren Sie bitte. Diese Dokumentation ist wichtig, damit Ihr Versicherer den Schaden später auch nachvollziehen kann. Beschädigte Gegenstände heben Sie auf, damit Gutachter diese bei Bedarf analysieren können.

3. Schaden mindern

Außer zu Zwecken der Schadenminderung dürfen Sie zunächst keine Veränderungen der Schadenstelle vornehmen. In aller Regel dürfen Sie dies erst, wenn Sie mit Ihrem Versicherer gesprochen haben oder von ihm eine schriftliche Nachricht erhalten haben. Zwingend notwendige Schadenminderungsmaßnahmen dürfen Sie sofort einleiten.

4. Folgeschäden vermeiden

Versuchen Sie, Folgeschäden so gering wie möglich zu halten. Sollte ein Sturm das Dach oder ein Fenster beschädigt haben, versuchen Sie provisorisch zu flicken. Denn es soll möglichst durch das Loch im Dach oder durch die zerstörten Fensteröffnungen kein Regenwasser ins Haus eindringen und weiteren Schaden anrichten.

Haben Sie Fragen zu den richtigen Versicherungen? Dann sprechen Sie Ihren Versicherungsvertreter an. Wenn Sie bei der Sparkasse versichert sind, stehen Ihnen unsere Berater natürlich gerne Rede und Antwort.

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