Das kleine 1×1 für meinen Ferienjob

eingestellt von Ralf Hirmer am 13. April 2017

Endlich Sommerferien. Dir ist langweilig und du weißt nicht, was tun? Wie wäre es, wenn du dir etwas Geld dazu verdienen könntest? Ein Ferienjob ist da genau das Richtige!

1. Was ist bei einem Ferienjob zu beachten?

 

Besonders wichtig sind die Altersgrenzen, denn Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten.

Ab 13 Jahren darfst du „leichte“ Tätigkeiten, wie Zeitungen austragen oder Babysitten ausüben, allerdings nur maximal zwei Stunden am Tag und nur zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen höchstens acht Stunden am Tag arbeiten und dies nur an 20 Tagen im Jahr. Das geht auch nur in den Ferien zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr.

Deine Eltern müssen der Beschäftigung natürlich zustimmen, solange du noch nicht volljährig bist.

 

2. Mindestlohn und Sozialabgaben beim Ferienjob?

 

Der Mindestlohn liegt in Deutschland bei 8,50 Euro pro Stunde. Arbeitgeber, die einen volljährigen Ferienjobber beschäftigen, sind verpflichtet ihm diesen zu zahlen.

Sozialabgaben, wie Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung musst du nicht zahlen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Ferienjob zeitlich auf maximal 50 Arbeitstage befristet sein muss.

 

3. Urlaub während des Ferienjobs?

 

Auch ein Ferienjobber hat Anspruch auf Urlaub und zwar mindestens 20 Tage im Jahr, wenn du 5 Tage in der Woche arbeitest. Je jünger du bist, desto mehr Urlaub steht dir laut Gesetz zu. 17-Jährigen stehen mindestens 25 Werktage, 16-Jährigen 27 Werktage und 15-Jährigen 30 Werktage im Jahr zu.

 

4. Schriftlicher Arbeitsvertrag? Ja oder Nein?

 

Grundsätzlich ist es besser, wenn du nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag verlangst und ihn prüfst. Wenn du dabei Hilfe brauchst, kannst du dich z. B. an eine Gewerkschaft wenden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist besonders dann wichtig, wenn du deinen Ferienjob kündigen möchtest. Dort gelten die normalen gesetzlichen Regelungen. Wer früher als im Arbeitsvertrag vereinbart kündigen möchte, kann einen Aufhebungsvertrag machen. Hiermit muss jedoch der Chef einverstanden sein.

 

5. Was passiert wenn ich krank werde?

 

Wenn du während deines Ferienjobs krank wirst, bekommst du deinen Lohn weiterhin. Vorsicht: dies ist nur der Fall, wenn du mindestens vier Wochen gejobbt hast und dann krank wirst.

Noch etwas: für einen Ferienjob benötigst du deine Steuer-Identifikationsnummer. Diese bekommst du vom Bundeszentralamt für Steuern und gilt dein Leben lang.