Das Baukindergeld – die Eckpunkte
Seit dem 18. September 2018 kann das Baukindergeld beantragt werden. Der Ansturm am ersten Tag war enorm – das KfW-Zuschussportal ging vorübergehend in die Knie. Hier für Sie die wichtigsten Fakten.
Familien und Alleinerziehende können ab sofort bei der KfW Bankengruppe einen Antrag auf das neue Baukindergeld stellen. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden, sofern die Immobilie nach dem 1. Januar 2018 bezogen wurde. Sie erhalten – wenn die Voraussetzungen gegeben sind – einen staatlichen Zuschuss für den Bau oder den Kauf der ersten eigengenutzten Immobilie.
Die Eckpunkte lauten:
- Der Zuschuss beträgt 12.000 Euro pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro).
- Der Zuschuss ist für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie gedacht.
- Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren sind antragsbefugt.
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind betragen.
Den Antrag stellen Sie ganz einfach im KfW-Zuschussportal. Wichtig ist: Den Antrag können Sie erst stellen, wenn Ihre Finanzierung geregelt ist und Sie in das neue Zuhause bereits eingezogen sind! Deshalb unser Tipp: Lassen Sie sich von den Experten der Sparkasse zur Finanzierung und zum Baukindergeld beraten. Wir freuen uns auf Sie!