Dann lohnt sich ein Kfz-Versicherungswechsel

Dann lohnt sich ein Kfz-Versicherungswechsel

Bei keiner Versicherung wird so oft gewechselt, wie bei der Kfz-Versicherung. Jedes Jahr im Herbst wechseln Millionen Autobesitzer ihre Versicherung auf der Suche nach einem günstigeren Anbieter. Wir erklären, wann sich ein Versicherungswechsel lohnt und welche Besonderheiten es gibt.

Bei Autoversicherungen gibt es enorme Preis-, Leistungs-, Qualitäts- und Serviceunterschiede.

Wichtig hierbei: achten Sie nicht nur auf den finanziellen Aspekt. In der Tat kann man mit einer neuen Police ein paar Hundert Euro sparen. Manchmal ist ein Angebot aber nur auf den ersten Blick günstig.

Beispiele, auf die Sie achten sollten

  • Selbstbeteiligung: Für die Kasko-Versicherungen Ihres Fahrzeugs können Versicherte eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der Beitrag.
  • Versicherungssumme: Bis zu welcher Höhe leistet die Versicherung im Schadensfall? Sinnvoll ist hier eine Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro. Bei Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro.
  • Neu- und Kaufpreisentschädigung: Werden Kaufpreisentschädigungen im Falle eines Totalschadens innerhalb der ersten 24 Monate gedeckt?
  • Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit: Leistet die Kfz-Versicherung auch, wenn der Unfall grob fahrlässig entstanden ist, der Fahrer also eine Mitschuld hat?
  • Tierbiss: Sind in dem neuen Tarif nur direkte Tierschäden oder auch Tierbiss-Folgeschäden versichert?
  • Zusatzleistungen: Enthält die Kfz-Versicherung zusätzliche weitere Bausteine, wie etwa einen Autoschutzbrief, Auslandsschadenschutz, Fahrerschutz oder Unfallmeldedienst?

Ein Wechsel lohnt sich in den meisten Fällen vor allem dann, wenn Sie noch nie Ihre Versicherung gewechselt haben, denn hier gibt es großes Einsparpotential.

Auch bei einer veränderten Lebenssituation, wie Kinder, mehr Reisen im Ausland, ein schnelleres Auto usw. kann es sinnvoll sein, ein Versicherungswechsel vorzunehmen.

So kündigen Sie richtig

Wer mit seiner Versicherungsgesellschaft nicht zufrieden ist und den Vertrag nicht verlängern möchte, muss kündigen, und zwar bis zum 30. November. Denn notwendig ist, dass die Kündigung der Versicherungsgesellschaft einen Monat vor Ablauf vorliegt, also am letzten Tag im November. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass Ihre Versicherungsgesellschaft die Kündigung fristgerecht bekommt, sollten Sie sie früh genug und am besten per Einschreiben schicken. Lassen Sie sich den Eingang von der Versicherungsgesellschaft bestätigen.

Gleichzeitig müssen Sie sich natürlich nach einer anderen Police umschauen und dort so bald wie möglich einen Antrag auf Aufnahme stellen.

Sprechen Sie mit Ihrem Sparkassenberater, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben. Er hilft Ihnen gerne weiter.

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