Damit Ihr Wille umgesetzt wird
Testamentsvollstreckung durch Ihre Sparkasse.
Früher oder später steht jeder vor der Frage, was mit seinen Vermögenswerten und Besitztümern passiert, wenn er stirbt. Vieles lässt sich im Testament formulieren und einfach umsetzen. Einigen Menschen geht es aber nicht in erster Linie um die Weitergabe materieller Werte, sondern um die Versorgung von Angehörigen oder die Fortführung eines Vermögenszwecks, etwa in Form einer Stiftung. In solchen Fällen kann die Umsetzung für die Erben eine echte Herausforderung sein. Dann kann ein Testamentsvollstrecker helfen, den Vorstellungen des Erblassers nachzukommen.
Das ist von Vorteil, wenn
> Erben von Formalitäten entlastet werden sollen,
> es eine große Zahl von Erben gibt,
> schutzbedürftige Erben, wie Minderjährige oder Personen mit Handicap, darunter sind,
> komplizierte Vermögensverhältnisse bestehen,
> ein Erbstreit abzusehen ist,
> bestimmte Vorgaben eingehalten werden sollen.
Aufgabengebiet
Der Testamentsvollstrecker kümmert sich um die gesamte Abwicklung des Nachlasses und sorgt dafür, dass der Letzte Wille des Erblassers unabhängig von den Einzelinteressen der Erben umgesetzt wird. Zunächst wird er sich einen Überblick über das gesamte Vermögen verschaffen. Bei Bedarf begleicht er offene Rechnungen oder macht Forderungen geltend. Er ist verpflichtet, den Erben eine genaue Auflistung des Nachlasses zur Verfügung zu stellen, das Erbe verantwortungsvoll zu schützen und die Erben fortwährend über seine Arbeit zu informieren. Das Amt des Testamentsvollstreckers kann grundsätzlich jede geschäftsfähige natürliche oder juristische Person übernehmen. Sinnvoll ist es, bei der Wahl auf die Kompetenz und Neutralität der mit dieser Aufgabe betrauten Person zu achten.
Sparkasse unterstützt
Als Sparkasse sind wir nicht nur ein wichtiger Ansprechpartner für Geld-und Immobilienvermögen, wir übernehmen darüber hinaus auch gern die Aufgabe der Testamentsvollstreckung. Auf Wunsch befassen wir uns so lange professionell mit der Vermögensverwaltung, bis die Erben den Nachlass erhalten sollen. Auch die Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen in eine Stiftung können wir entsprechend veranlassen und dafür sorgen, dass die Stiftung ihre Arbeit in Ihrem Sinne aufnimmt. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne auch in diesen Fragen.