Bitcoins – Fünf Fakten

Bitcoins – Fünf Fakten

Alle sprechen über Bitcoins. Aber was ist das konkret? Fünf Fakten zum Verständnis.

 

1. Bitcoin ist eine Kryptowährung.

Bitcoin basiert auf einer dezentralen Anwendungssoftware, mit deren Hilfe sichere, anonyme globale Finanztransaktionen ohne Nutzung von zentralen Transfer- oder Clearingstellen ermöglicht werden. Die Anwendung nutzt eine komplexe Verschlüsselungstechnologie (Kryptografie). Daher wird Bitcoin als Kryptowährung bezeichnet.

2. Bitcoin ist keine Währung.

Bitcoin erfüllt weder die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes noch die Funktion der stabilen Recheneinheit. Zudem ist es kein allgemeines Zahlungsmittel, und es existiert kein gesetzlicher Annahmezwang, wie das bei anerkannten Währungen der Fall ist. Damit ist es keine Währung im eigentlichen Sinne.

3. Bitcoin ist ein hochspekulatives Investment.

Bitcoin und andere Kryptowährungen sind (zumindest aus heutiger Sicht) keine seriöse Alternative für private Anleger in Deutschland, sondern vielmehr rein spekulatives Investments mit extrem hohem Risiko.

4. Dezentrale Anwendungen können sinnvoll sein.

Für die den Bitcoins zugrunde liegende Blockchain-Technologie wird es wohl sehr viele Anwendungsmöglichkeiten in vielen Bereichen geben. Die Technologie ermöglicht den Austausch von Daten, Rechten, Finanzmitteln und ähnlichem, ohne dass es einer zentralen, vertrauenswürdigen Institution bedarf. Überall dort, wo es keine solchen Institutionen gibt oder das Vertrauen in sie schwindet, werden Systeme attraktiver, die auf dieser Technologie fußen. Dem stehen als Nachteile die Komplexität, die Transaktionsgeschwindigkeiten und der Energieverbrauch entgegen.

5. Gewinne müssen versteuert werden.

Verkauft ein Anleger seine Bitcoins etwa innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn weiter, werden diese von den Finanzbehörden als privates Veräußerungsgeschäft bewertet, die dem regulären Einkommenssteuersatz (zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer) unterliegen. Lediglich Gewinne unterhalb einer Freigrenze von 600 Euro sind für den Anleger im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte steuerfrei. Zu beachten ist hierbei, dass die 600 Euro nicht alleine für Bitcoins gelten, sondern zusammengerechnet mit allen weiteren privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktienverkäufe) innerhalb eines Jahres. Wurde die virtuelle Währung vor mehr als einem Jahr erworben, bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Sollte mit der Kryptowährung Zinsen erzielt worden sein, z.B. durch verleihen der Bitcoins (Lending/Funding) wird nicht nur die Abgeltungssteuer für die Zinsen fällig, sondern es erhöht sich auch die Haltefrist von einem auf zehn Jahre.

Hinweis: Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand April 2018. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.