Bausparen von Anfang an

Bausparen von Anfang an

Vor wenigen Wochen haben viele Schulabgänger mit ihrer Ausbildung begonnen. Endlich verdienen sie ihr eigenes Geld. Wichtig ist, von Anfang an regelmäßig etwas davon zurückzulegen. Nicht nur für den nächsten Urlaub oder für das erste Auto, sondern auch für eine eigene Immobilie.

Aktuelle Umfragen belegen, dass die Mehrheit der jungen Menschen davon träumt. Und damit dieser Wohntraum keine Zukunftsmusik bleibt und später einmal wahr werden kann, heißt es frühzeitig anfangen zu sparen. Und das funktioniert am besten mit einem Bausparvertrag. Denn da gibt es zu den eigenen Einzahlungen meist auch noch Zuschüsse vom Arbeitgeber, die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL). Mit Wohnungsbauprämie* (WoP) und Arbeitnehmersparzulage* (ANSpZ) werden junge Sparerinnen und Sparer zudem staatlich gefördert. Wer dann noch mehr tun will und dessen Budget es hergibt, kann mit Wohnriester* sogar eine weitere Förderung erhalten.

Für eigene Einzahlungen bis 700 Euro auf das Bausparkonto gibt es jedes Jahr zehn Prozent WoP dazu. Zu den VL bis maximal 470 Euro jährlich bekommt man Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent. Die Wohnriester-Förderung beträgt 175 Euro auf Sparleistungen von 4 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens plus einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus für unter 25-Jährige.

Extra für junge Sparer

Wer seinen ersten Bausparvertrag noch bis 31.12.2021 im Tarif Bonus der LBS Südwest abschließt und bei Vertragsbeginn unter 26 Jahre alt ist, erhält mit dem LBS-Starterkit** zu Beginn der Sparphase 50 Euro geschenkt. Mit der Auszahlung des Guthabens gibt es nach Zuteilung des Bausparvertrags noch einmal 50 Euro dazu.
Bausparer und Bausparerinnen, die es sich nach sieben Jahren anders überlegt haben und doch noch kein Wohneigentum erwerben möchten, erhalten das gesamte Guthaben inklusive Prämien ausbezahlt und können damit machen, was sie möchten. Diese Sonderregelung darf jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen und sie gilt nur, wenn er bei Abschluss des Vertrags jünger als 25 Jahre ist.

* Es gelten Förderhöchstbeträge und Verwendungsregeln, bei WoP und ANSpZ auch Einkommensgrenzen
** Es gelten weitere Voraussetzungen, Angebot gültig bis 31.12.2021

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