BAföG: Vom Antrag bis zur Rückzahlung
Einen sogenannten „Antrag auf Ausbildungsförderung“ kannst du stellen, wenn dir deine Eltern das Studium nicht finanzieren können. Lies hier mehr zum Thema.
BAföG – diese fünf Buchstaben stehen für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Gemeint ist damit, dass der Staat diejenigen Studierenden unterstützt, deren Studium sonst womöglich an Geldmangel scheitern würde.
Wer kann BAföG beantragen?
Wer sein Bachelorstudium beginnt, bevor er 30 wird, oder sein Masterstudium vor dem 35. Geburtstag anfängt, hat bereits die erste Hürde geschafft. Eine weitere Voraussetzung: Man muss Leistungen nachweisen, beispielsweise Zwischenprüfungen oder sogenannte Credits, Leistungspunkte. Und schließlich muss sicher sein, dass das zur Verfügung stehende Einkommen der Eltern, des Ehegatten oder auch das eigene Einkommen nicht ausreichen, um ein Studium zu finanzieren. Im Internet gibt es BAföG-Rechner, die eine erste Orientierung geben können.
Wie hoch kann das BAföG sein?
Das ist in der Regel abhängig vom Einkommen deiner Eltern, aber auch davon, wie hoch die Ausgaben sind: Studiert auch dein Bruder oder deine Schwester, haben deine Eltern höhere Ausgaben, und du hast größere Chancen, BAföG zu bekommen. Außerdem spielt es eine Rolle, ob du zu Hause wohnst oder auswärts studierst.
Wann musst du das BAföG zurückzahlen?
Fünf Jahre nach Ausbildungsende beginnt die Rückzahlungsphase des zinslosen Darlehens. Egal, wie hoch das Darlehen war: Du musst maximal 10.000 Euro zurückzahlen. Kannst du das Darlehen früher zurückzahlen, erhältst du einen Nachlass auf die Gesamtsumme. Ansonsten hast du maximal 20 Jahre Zeit, das BAföG zurückzuzahlen, die monatliche Mindestrate liegt bei rund 100 Euro. Mehr dazu: https://www.bafög.de/de/darlehensrueckzahlung-383.php
Wo beantragst du BAföG?
Um die staatliche Förderung zu beantragen, gehst du in der Regel zum Studentenwerk deiner Hochschule.
Was, wenn du kein BAföG bekommst?
Dann kannst du beispielsweise ein Stipendium beantragen.