Arbeitslos kurz vor der Rente
Die Coronapandemie führt leider dazu, dass Menschen kurz vor der Rente arbeitslos werden. Welche Rechte und Pflichten haben ältere Arbeitslose?
Sobald Sie wissen, dass Arbeitslosigkeit droht, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Für den Fall, dass ältere Arbeitnehmer ihren Job verlieren, steht ihnen, genau wie jüngeren, die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I (ALG I) zu. Selbst wenn Sie die Möglichkeit hätten, mit Abschlägen bereits in Rente zu gehen, kann es sinnvoll sein, dies nicht zu tun. Denn älteren Arbeitslosen steht ein längerer Bezug des ALG I zu. Und unter Umständen ist das ALG I höher als eine Rente mit Abschlägen, die dauerhaft bleiben. Und jedes Jahr des Bezugs des ALG I erhöht die spätere Rente und vermindert Abschläge.
Ältere Arbeitslose erhalten als ALG I etwa 60 Prozent ihres vorherigen Nettoverdienstes. Wer noch Anspruch auf Kindergeld hat, dem stehen 67 Prozent zu.
Wer erhält Arbeitslosengeld I?
Auf ALG I haben Arbeitslose einen Rechtsanspruch – unabhängig vom eigenen Vermögen. Auch auf das Einkommen des Ehepartners kommt es nicht an.
ALG I wird an Arbeitnehmer gezahlt, die
- arbeitslos sind,
- sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und
- die nötige Anwartschaftszeit (Versicherungszeit) erfüllt haben.
- Die zuletzt genannte Voraussetzung erfüllen Erwerbslose, die in einer Rahmenfrist von zwei Jahren – rückgerechnet ab dem Tag des Antrags auf ALG I – mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren. Wichtig: Seit dem 1. Januar 2020 reicht es, wenn in den letzten 30 Monaten zwölf versicherungspflichtige Monate nachgewiesen werden.
Wie lange erhält man ALG I?
Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann bis zu 15 Monate ALG I erhalten. Für Arbeitslose zwischen 55 und 58 Jahren gibt es die Leistung für maximal 18 Monate, bei nachgewiesenen 36 Beschäftigungsmonaten. Wer 58 oder älter ist, bekommt bis zu 24 Monate ALG I. Wenn Sie kurz vor Ihrem 50., 55. oder 58. Geburtstag arbeitslos werden, sollten Sie genau kalkulieren. Falls Sie befürchten, dass Sie längere Zeit ohne Job bleiben werden, sollten Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld I bis zu Ihrem Geburtstag aufschieben.
Nach Paragraf 118 Absatz 2 des dritten Sozialgesetzbuchs können Sie, bis die Arbeitsagentur über Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld I entschieden hat, noch bestimmen, dass Ihr Anspruch erst ab einem späteren Termin wirksam werden soll – etwa an Ihrem 55. Geburtstag. Dann erhalten Sie zwar bis zum Tag der Antragstellung keine Unterstützung, dafür können Sie aber später unter Umständen drei oder sechs Monate länger Arbeitslosengeld I erhalten. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie dann in der Wartezeit unter Umständen nicht krankenversichert sind. Sie sollten sich in diesem Fall daher auch mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Die Versicherungsleistung ALG I erhalten Arbeitnehmer längstens bis zum Ende des Monats, in dem sie das reguläre Rentenalter erreichen. Das gilt auch dann, wenn sie bereits vorher Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld haben. Eine Aussteuerung in die Frührente gibt es beim ALG I nicht.
Gleiche Regeln bei der Arbeitsvermittlung
Ältere Arbeitslose – und das gilt auch für 64- oder 65-Jährige – haben keine Sonderrechte bei der Arbeitsvermittlung. Für sie gelten genau die gleichen Regeln wie für Jüngere. Insbesondere müssen die Betroffenen alle zumutbaren Arbeiten annehmen. Denn für Arbeitslose gibt es generell keinen Berufs- und Qualifikationsschutz. Zudem müssen sich auch ältere Arbeitslose die Vermittlung in Stellen gefallen lassen, die weit schlechter dotiert sind als diejenige, die sie zuletzt innegehabt haben.
Wenn Sie zumutbare Stellen ablehnen, droht Ihnen zumindest eine zeitweise Sperre der Versicherungsleistung. Das ist bitter, zumal es in der Vergangenheit für ältere Arbeitslose solche Regelungen für Menschen ab 58 Jahren gab. Diese sind aber nicht verlängert worden.
Qualifizierung und Umschulung
Falls Sie eine Veränderung wünschen oder die Branche wechseln wollen, gibt es gegebenenfalls Möglichkeiten zur Qualifizierung durch das Arbeitsamt. Sie wollen sich jetzt Ihren Kindheitstraum vom Lokführer erfüllen? Dann haben Sie gute Chancen, dass das mit einer Umschulung nun gelingt – auch mit 50 plus.