Gesetzliche Rentenversicherung und häusliche Pflege
Wer Angehörige zu Hause pflegt, muss meist im Beruf zurückstecken. Andererseits: Ein Jahr Pflege kann die eigene Rente um bis zu 30 Euro im Monat erhöhen – je nach Pflegegrad des gepflegten Menschen. Welche Voraussetzungen es dafür gibt, erfahren Sie hier.
Es kann schneller gehen, als man denkt: Jemand aus der Familie wird zum Pflegefall. Viele Angehörige entscheiden sich deshalb dazu, die kranken Eltern oder den Ehepartner selbst zu pflegen. Nicht selten reduzieren Betroffene ihre Arbeitszeit oder geben sogar ihren Beruf auf. Damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter Umständen Rentenbeiträge für die Pflegeperson. Dies gilt auch, wenn man Nachbarn oder Freunde pflegt.
Nicht jede Art von Pflege erhöht die Rente
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017 wurden auch die Anforderungen für die rentenrechtliche Absicherung der Pflegepersonen geregelt. Aber aufgepasst: Nicht jede Pflege wirkt sich auf die Rente aus. Die folgenden Voraussetzungen gelten:
- Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens zehn Stunden ausgeübt werden, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche.
- Die Pflege wird ehrenamtlich – sprich: nicht erwerbsmäßig – ausgeübt.
- Die zu pflegende Person hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung.
- Die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt.
- Die Pflege muss notwendig sein. Dies wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt.
- Sie arbeiten neben der Pflege maximal 30 Stunden in der Woche.
- Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland, im europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.
- Sie üben die Pflegetätigkeit pro Pflegebedürftigen voraussichtlich mehr als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr aus.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegeperson eine finanzielle Anerkennung von dem oder der Pflegebedürftigen erhält. Je nach Betrag kann die Pflegekasse jedoch prüfen, ob eine nicht erwerbsmäßige Pflege oder ein echtes Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Pflegende können sich die Tätigkeit auch mit einer anderen Person teilen. Dabei gilt: Jeder der beiden Pflegenden muss den Mindestzeitaufwand von zehn Stunden pro Woche erreichen.
Wie wirkt sich die Pflege auf die Rente aus?
Die monatliche Erhöhung der Rente für ein Jahr Pflege liegt derzeit etwa zwischen 5 und 30 Euro. Wie hoch der persönliche Rentenanspruch genau ist und wie sich die Pflege auf die eigene Rente auswirkt, hängt davon ab, wie viele Stunden die Pflege umfasst und welchen Pflegegrad der oder die Pflegebedürftige hat.
Die Rentenversicherung zählt die Pflegezeit als Beitragszeit. Sie wird als Wartezeit auf dem Versicherungskonto angerechnet und kann dazu beitragen, die Mindestwartezeit für verschiedene Altersrenten zu erfüllen. Die Pflegekasse zahlt außerdem Rentenbeiträge. Das bedeutet: Ohne dass der Pflegende selbst Beitragszahlungen vornimmt, erhöht sich seine Rente. Dies wird so berechnet, als würde die Pflegeperson ein Arbeitsentgelt zwischen 568,89 und 3185 Euro erhalten.
Bei der Deutschen Rentenversicherung erhält man unter 0800 10000 4800 kostenlos Beratung. Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie auch im Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.