31. Juli: Stichtag Steuererklärung

31. Juli: Stichtag Steuererklärung

Bis zum 31. Juli muss die Steuererklärung beim Finanzamt vorliegen. Das ist zu beachten.

Nicht jeder in Deutschland ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wer zum Beispiel nur ein geringes Einkommen hat, kann darauf verzichten. Für 2019 lag die Grenze für Singles bei 9.168 Euro und für Ehepaare bei 18.336 Euro. Auch Arbeitnehmer der Steuerklasse I, die nur Einnahmen aus ihrer Festanstellung haben, müssen keine Steuererklärung abgeben. Das gleiche gilt für Verheiratete, die sich beide für die Steuerklasse IV entschieden haben. Gerade für diese Gruppen lohnt es sich jedoch in der Regel, eine Steuererklärung abzugeben.

Stichtage

Seit 2019 haben alle Steuerzahler zwei Monate mehr Zeit für ihre Steuererklärung. Seit vergangenem Jahr gelten neue Fristen: Jetzt haben Steuerzahler bis Ende Juli statt Ende Mai Zeit. Noch länger darf es dauern, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen. Dann reicht es, wenn Sie die Steuererklärung für 2019 bis Ende 2021 abgeben. Sind Steuerzahler nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, reichen aber freiwillig eine ein, sind sie übrigens nicht an die Fristen gebunden. Sie haben dann bis zu vier Jahre Zeit.

Höhere Zuschläge für Verspätungen

Die Verschiebung der Frist nach hinten koppelt das Finanzamt an höhere Strafen für Verspätungen. Mindestens 25 Euro pro Monat werden fällig, wenn man den Stichtag verpasst. Je nach Auswirkung und Schwere der Verzögerung darf das Finanzamt bis zu 25.000 Euro Strafe verhängen. Mit einer plausiblen und schriftlichen Begründung können Sie jedoch eine Fristverlängerung von vier bis sechs Wochen beantragen. Als Gründe anerkannt werden fehlende Unterlagen, Krankheit, ein längerer Auslandsaufenthalt oder hohe Arbeitsbelastung.

Der einfachste Weg: die vorausgefüllte Steuererklärung

Daten, die den Finanzämtern und Sozialversicherungsämtern vorliegen, können automatisch in die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) integriert werden. Dazu gehören die Lohnbescheinigung des Arbeitgebers, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Riester- und Rürup-Renten. Sie müssen die Daten dann nur noch auf Richtigkeit kontrollieren und mit einer elektronischen Unterschrift bestätigen. Voraussetzung ist, dass Sie sich beim Elster-Online-Portal registrieren.

Elektronische Steuererklärung mit Elster

Elster steht für Elektronische Steuererklärung und ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerangelegenheiten online und somit papierlos an das Finanzamt zu übermitteln. Ob vorausgefüllte Steuererklärung oder nicht: Das Programm führt Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Formulare. Steuerprogramme dieser Art gibt es auch in Form von CDs, Downloads oder anderen Webdiensten. Außerdem gibt es Apps, mit denen Sie Ihre Steuererklärung auf einem Smartphone oder Tablet erstellen können. Zum Schluss zeigen die Programme sogar an, wie viel Geld Sie voraussichtlich zurückbekommen werden.

Unterstützung und Ansprechpartner

Lohnsteuerhilfevereine sind beliebt, schließlich sind sie günstiger als ein Steuerberater. Sie können mit einem festen Ansprechpartner alle offenen Fragen besprechen. Die Voraussetzung: Haben Sie Mieteinnahmen oder Einnahmen aus Kapitalvermögen, dann dürfen diese nicht über 13.000 Euro liegen (bei Ehepaaren 26.000 Euro). Selbstständige und Unternehmen erhalten beim Lohnsteuerhilfeverein keine Unterstützung. Bei komplexeren Steuererklärungen sowie bei gewerblichen und selbstständigen Einkünften kann es zudem nützlich sein, einen professionellen Steuerberater hinzuzuziehen. Er kennt das Steuergesetz und weiß genau, wo Sie einsparen und Abzüge geltend machen können. Wie hoch die Kosten für einen Berater ausfallen, hängt vom Aufwand und auch von der Höhe der zu versteuernden Einnahmen ab.

Übrigens: Auch Ihr Finanzamt unterstützt Sie bei Fragen zu Ihrer Steuererklärung. Wenden Sie sich einfach an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

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