10.000 Euro: Nachweis erforderlich
Die Bankenaufsicht BaFin fordert bei Bareinzahlung von mehr als 10.000 Euro einen besonderen Nachweis über die Herkunft des Geldes.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro von Privatkunden die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland und ist auch für die Sparkasse Zollernalb bindend. Das Ziel der BaFin ist ausweislich Ziffer 1 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz, illegale Geldwäsche wirksamer zu verhindern und zu unterbinden.
Das bedeutet allerdings, dass Privatkunden bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen haben. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet. Für gewerbliche Kunden der Sparkasse Zollernalb, die regelmäßig derartige Bargeldbeträge bei der Sparkasse Zollernalb einzahlen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Beispiele für geeignete Belege
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
- ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
- Quittungen über Sortengeschäfte,
- letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Bei konkreten Fragen rund um die Anforderungen durch die BaFin können Sie sich an unsere Beraterinnen und Berater wenden – sie erläutern gerne diese verpflichtende Regelung der BaFin und was zu beachten ist.
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